05. Oktober 2009 
| | Gehälter in Diakonie und evangelischer Kirche von Hessen und Nassau teilweise deutlich unter Branchenniveau: ver.di fordert Nachschlag für Kirchenbeschäftigte Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert von evangelischer Kirche und Diakonie in Hessen und Nassau die Zurücknahme von Tarifabsenkungen und die Wiederangleichung der Arbeitsbedingungen an das Branchenniveau. Kirche und Diakonie in Hessen und Nassau haben seit 2006 eine eigene, im Niveau abgesenkte Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) für ihre rund 30.000 Beschäftigten eingeführt und sie von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. |
Auch der besondere Schutz der Religionsgemeinschaften in unserer Gesellschaft darf nicht dafür missbraucht werden, dass ein kirchlicher Kindergartenträger oder ein diakonisches Krankenghaus seine Leistungen den Kostenträgern zu den gleichen Preisen wie die kommunale Kita oder das öffentliche oder private Krankenhaus in Rechnung stellt, die kirchlich Beschäftigten aber zwischen 5 und bis zu 16 Prozent schlechter bezahlt werden als ihre Kolleginnen bei den anderen Trägern sagt Georg Schulze-Ziehaus, Kirchenexperte bei ver.di Hessen. ver.di hat daher in einem ersten Schritt gefordert, alle Entgelte der KDAVO um einen Sockelbetrag von 50 und zusätzlich linear 5% ab 01.01.2009 zu erhöhen. Die Forderung von ver.di wird jetzt untermauert durch eine Vergleichsberechnung, die in der Arbeitsrechtlichen Kommission von Hessen und Nassau, einem paritätisch von kirchlichen Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzten Gremium vorgelegt wurde. Danach liegt das durchschnittliche Tarifeinkommen in den kirchlichen Kindertagesstätten um 5, bei Krankenschwestern und Altenpflegern in diakonischen Kliniken und Heimen um mehr als 10 und bei einigen Sozialarbeitern sogar um bis zu 16% unter den vergleichbaren aktuellen Tarifen in Kommunen oder dem katholischen Caritasverband. ver.di sieht Kirche und Diakonie jetzt am Zug. Kirchenpräsident Dr. Jung hat am 19. Mai auf einer Demonstration von 1000 Beschäftigten aus Kirche und Diakonie zugesichert, nach Vorlage des Niveauvergleichs Konsequenzen zu ziehen sagt Schulze-Ziehaus. Dazu besteht jetzt die Gelegenheit: Am 6. Oktoberbefindet im Darmstadt der Schlichtungsausschuss der Arbeitsrechtlichen Kommission über den ver.di-Antrag auf einen Gehaltsnachschlag. Die Schlichtung war erforderlich gewesen, nachdem die kirchlichen Arbeitgeber in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen die Gewerkschaftsforderung abgelehnt hatten. Wie blank die Nerven bei Kirche und Diakonie inzwischen liegen, zeigt ein Rundschreiben von Kirchen- und Diakonieleitung an die lieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kirche und Diakonie vom Sommer dieses Jahres, in dem vorsorglich allen Beschäftigten mit Kündigung für den Fall gedroht wird, dass sie einem evtl. Streikaufruf von ver.di Folge leisten sollten. Vorab hatten die kirchlich-diakonischen Arbeitgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission die ver.di Anträge auf Gehaltsaufbesserungen abgebügelt (Schulze-Ziehaus). Dieses Schreiben sei blühender Unsinn kommentiert Schulze-Ziehaus: Es gibt kein himmlisches Streikverbot für Kirchenbeschäftigte, schon gar nicht, wenn man sie so schlecht bezahlt wie in Hessen und Nassau. Allerdings habe ver.di in Hessen und Nassau bisher noch gar nicht zu Streiks aufgerufen: Wir warten zunächst einmal die Schlichtungsverhandlung ab, dann sehen wir weiter sagt Schulze-Ziehaus.
Zurück
|