07. Oktober 2009  | | Letzte Sitzung des schwarz-roten Kabinetts
Sozialversicherungsbeiträge für Gutverdiener steigen |
Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen werden im kommenden Jahr erneut steigen. Darauf einigte sich das schwarz-rote Bundeskabinett in seiner vermutlich letzten gemeinsamen Sitzung. Demnach sollen die sogenannten Rechengrößen für die Sozialversicherung 2010 um zwei Prozent steigen. Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro monatlich (45.000 Euro jährlich) erhöht. Für Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen diese Grenze überschreitet, steigt der Krankenkassenbeitrag damit im kommenden Jahr beim derzeitigen Beitragssatz von 14,9 Prozent um knapp 11,20 Euro im Monat. Der Arbeitnehmer selbst zahlt davon knapp sechs Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird für 2010 auf 49.950 (bisher 48.600) Euro jährlich festgesetzt. Mehrausgaben auch für den Bund Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 5500 Euro (derzeit 5400) im Westen und auf 4650 Euro (4550) im Osten Deutschlands. Auch für den Bund bedeutet die Anhebung Mehrausgaben, weil er mehr Geld für die Kranken- und Pflegeversicherung von Hartz-IV-Beziehern überweisen muss. In der Verordnung werden diese Mehrausgaben für 2010 auf 89 Millionen Euro beziffert. Die neuen Rechengrößen bedürfen noch der Zustimmung des Bundesrates.
Zurück
|