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19. Oktober 2009

 

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Pfandbons, Brötchen und geklauter Strom

 

Immer wieder Kündigungen wegen Bagatellen

 

Ist es ungerecht, wenn eine Sekretärin wegen einer vom Buffet geklauten Frikadelle fristlos entlassen wird? Oder wenn man den Job verliert, weil man sein Handy im Büro aufgeladen hat? Nach gängiger Rechtsprechung nicht unbedingt. Denn wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist, bestätigen Gerichte oft die Entscheidung der Arbeitgeber, Mitarbeiter wegen Nichtigkeiten vor die Tür zu setzen. Immer wieder haben Arbeitsgerichte über Kündigungsstreitigkeiten zu entscheiden, bei denen Mitarbeiter  wegen vermeintlicher Nichtigkeiten den Stuhl vor die Tür gesetzt bekamen. Eine Übersicht der bemerkenswertesten Fälle der jüngsten Zeit:

Die kuriosesten Fälle

 

■ Der Frikadellen-Fall: Erst kürzlich sorgte der Fall einer Sekretärin bundesweit für Aufsehen. Die 59-jährige Sekretärin hatte im vergangenen Juli einen Imbiss für ihren Chef und verschiedene Gutachter vorbereitet. Dabei nahm sie sich selbst zwei halbe Brötchen mit Aufschnitt und eine Frikadelle. Dies gab sie auch sofort zu, als sie darauf angesprochen wurde. Der Arbeitgeber betrachtete das Vertrauensverhältnis als zerstört und entließ die Frau fristlos. Ein Gütetermin scheiterte. Doch laut Gericht rechtfertige auch der Diebstahl geringwertiger Dinge eine Kündigung.

 

■ Der Pfandbon-Fall: Für Aufsehen sorgte auch der Fall der unter dem Namen „Emmely“ bekannt gewordenen Supermarkt-Kassiererin aus Berlin, der wegen der angeblichen Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nach mehr als 30 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt worden war. Ihr Fall liegt mittlerweile beim Bundesarbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte ihre Klage wegen des zerstörten Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst abgewiesen.

 

■ Der Müll-Fall: Grundsätzlich gilt auch das Mitnehmen von Müll aus dem Büro als Diebstahl und ist somit ein Kündigungsgrund. Im Juli 2009 stellte sich das Arbeitsgericht Mannheim dennoch auf die Seite eines geschassten Mitarbeiters einer Entsorgungsfirma. Ihm wurde vorgeworfen, ein Reisebett für seine Tochter aus dem Müll mitgenommen zu haben. Das Gericht entschied, dass die fristlose Kündigung nicht das notwendige Maß an Verhältnismäßigkeit erfülle. Der atbestand des Diebstahls sei zwar erfüllt, aber die erforderliche Interessenabwägung falle zugunsten des Klägers aus, hieß es damals zur Begründung.

 

■ Der Stromklau-Fall: Kurios, aber wer sein Handy in der Firma auflädt, der begeht offiziell Stromdiebstahl. Das Arbeitsgericht Oberhausen musste sich mit einem solchen Fall beschäftigen. Glück für den Angestellten: Noch bevor es zu einer Verhandlung kam, nahm das Unternehmen die Entlassung zurück.

 

■ Der Raucher-Fall: Für Aufruhr sorgte ein Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 14. September. Hier wurde die Klage einer langjährigen Mitarbeiterin abgewiesen, die wiederholt Pausen im Raucherraum verbrachte, ohne sich vorher auszustempeln. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus, die das Arbeitsgericht Duisburg bestätigte. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war allerdings, dass die Arbeitnehmerin im Jahr 2008 bereits mehrfach wegen ähnlicher Verstöße abgemahnt und in der Woche vor der Kündigung gleich dreimal dabei erwischt worden war, wie sie eine Raucherpause machte, ohne sich zuvor ausgestempelt zu haben.

 

■ Der Christbaum-Fall: Ein Angestellter eines Obi-Baumarkts im schwäbischen Bietigheim sollte das Unternehmen verlassen, weil er seinen 50-Prozent-Rabatt auf Weihnachtsbäume mit dem seiner Frau kombiniert hatte. Die ist ebenfalls in der Obi-Filiale angestellt. Nach der Rechnung des im Betriebsrat engagierten Angestellten hätte der Weihnachtsbaum anstatt 24,99 Euro damit überhaupt nichts mehr gekostet. Der Filialleiter behauptete später jedoch, dass er zu dieser Addition kein Einverständnis erteilt habe, und kündigte dem Mann. Das Arbeitsgericht dagegen urteilte zugunsten des gewerkschaftlich organisierten Angestellten.

 

■ Der Bürostuhl-Fall: Sogar ein aussortierter Schreibtisch-Stuhl kann zur Kündigung führen. Einem Angestellten wurde die Erlaubnis erteilt, einen aussortierten Bürostuhl mit nach Hause zu nehmen. Der Mann irrte sich und nahm aus Versehen einen Stuhl mit, der neben dem Müllcontainer stand. Der Vorfall kam der Firma vermutlich gelegen, denn kurz zuvor waren betriebsbedingte Kündigungen angekündigt worden. Der Angestellte wurde fristlos entlassen.

 

■ Der Läster-Fall: Ungehemmtes Lästern über den Chef am Arbeitsplatz ist nicht erlaubt. Im Freundeskreis oder auch mit Kollegen in der Kneipe darf man dagegen über den Chef herziehen. So urteilte das Landgericht Rheinland-Pfalz in einem entsprechenden Fall. Online den Vorgesetzten schlechtmachen geht auch. Vier Auszubildende eines Brandenburger Hotels waren im Online-Netzwerk Studi-VZ im Forum „Der Storch muss hängen” ordentlich über den Chef hergezogen. Der feuerte die Nestbeschmutzer fristlos. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht Cottbus feststellte.

 
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