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02. November 2009

 


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Streiks in der Diakonie:

Keine Einigung bei Güteverhandlung

„Wer Löhne senkt, kann sich nicht zur streikfreien Zone erklären“

 

Wie die Gewerkschaft ver.di mitteilt, ist in der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Streiks in Einrichtungen des Diakonischen Werks die Güteverhandlung vor dem Bielefelder Arbeitsgericht heute ohne Ergebnis geblieben. Beide Seiten beharrten auf ihren Standpunkten. Das Gericht muss jetzt in einem Kammertermin entscheiden, ob Gewerkschaften in kirchlichen Unternehmen zu Streiks aufrufen dürfen.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat bereits in mehreren Einrichtungen der Diakonie erfolgreich zu Streiks aufgerufen, nachdem sich die Arbeitgeber geweigert hatten, Tarifverhandlungen mit ver.di zu führen. Zuvor waren die mehr als ein Jahr andauernden Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission, die in der evangelischen Kirche die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aushandelt, ohne Ergebnis geblieben. Siehe hierzu Meldungen.

ver.di-Vorstandsmitglied Ellen Paschke sagte, das Grundrecht auf Streik könne nicht durch das Kirchenrecht außer Kraft gesetzt werden. Die Vorgehensweise der Arbeitgeber in der Diakonie unterscheide sich „in Nichts von der Umgangsweise anderer Arbeitgeber mit ihren Beschäftigten“. Die kirchlichen Einrichtungen könnten nicht den „biblisch gebotenen Dienst am Nächsten“ als Argument gegen Streiks missbrauchen. „Die Angestellten in Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen außerhalb der Kirchen leisten ebenfalls ihren Dienst am Nächsten und dürfen trotzdem streiken“, sagte Paschke. „Wer wie die Unternehmen der evangelischen Kirche Löhne senkt sowie Betriebsteile ausgründet, kann sich nicht zur streikfreien Zone erklären". Auch die „von der Diakonie vorgeschobene Sorge um das Patientenwohl“ ziehe nicht. Die Gewerkschaften böten bei Streiks in sensiblen Bereichen immer den Abschluss von Notdienstvereinbarungen an und stellten so die notwendige Versorgung der Patienten sicher.


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