22. November 2009 Caritas zieht Kündigung zurück: Johannesstift entdeckt christliches Menschenbild 
| | Der Teewurst-Fall, der über die Grenzen Hannovers hinaus Beachtung fand, hat gestern eine überraschende Wendung genommen. Die Caritas Seniorendienste Hannover zogen die fristlose Kündigung einer schwerbehinderten Pflegehelferin zurück, der vorgehalten worden war, sich unerlaubt eine Portion Teewurst aufs Brötchen gestrichen zu haben. Die fristlose Kündigung war juristisch korrekt, sagte der Geschäftsführer der Altenhilfe des Evangelischen Johannesstifts Berlin, Wilfried Wesemann (Bild), auf einer eilig anberaumten Pressekonferenz in Hannover. Weil wir uns aber einem christlichen Menschenbild verpflichtet fühlen, ziehen wir sie zurück. |
Das Johannesstift ist seit dem 1. August 2009 Mehrheitsgesellschafter bei den Pflegediensten, die katholische Caritas hält nur noch einen Anteil von zehn Prozent. Die fristlose Kündigung, die am 16. Oktober 2009 ausgesprochen worden war, hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Wir haben erst gestern Abend von dem Fall erfahren, teilte der Berliner Altenhilfe-Chef gestern mit, bemüht, die Wogen zu glätten. In der kommenden Woche solle geklärt werden, wo die 40-jährige Pflegehelferin künftig beschäftigt werden könne. Die Pflege komme nicht mehr infrage. Mit Rücksicht auf unsere Heimbewohner, betonte Wesemann. Schon vor dem Wurst-Diebstahl nämlich sei Sabine T. mehrfach abgemahnt worden. Dabei ging es nicht um Bagatellen. Wesemann bestätigte, dass die Frau, die seit 18 Jahren in dem Misburger Seniorenzentrum St. Martinshof beschäftigt ist, schon einmal gegen eine Kündigung erfolgreich geklagt hatte, wollte aber nicht ins Detail gehen. Dabei ging es nur um kleine Nachlässigkeiten bei der Pflegedokumentation, sagt Rolf Schaefer, der Sabine T. anwaltlich vertritt. Einmal habe seine Mandantin vergessen, zu notieren, dass eine Frau schlief, ein anderes Mal einem Mann irrtümlich die Bluse seiner Frau übergezogen. So etwas passiert im Pflegealltag, da ist eine Kündigung vollkommen unverhältnismäßig. Das Arbeitsgericht Hannover sah dies auch so und hob die Kündigung im Oktober 2008 auf. In einem weiteren Verfahren musste sich Sabine T. die Auszahlung ihres rückständigen Lohns erstreiten. Die Rücknahme der Kündigung stellt den Anwalt der Pflegehelferin nur bedingt zufrieden. Es ist völlig inakzeptabel, dass nach wie vor behauptet wird, der Tatbestand des Diebstahls sei juristisch unstrittig, sagt Krämer. Wir sehen keinen Diebstahl. Es gab keine generelle Anweisung, die es den Mitarbeitern untersagte, überschüssige Lebensmittel zu essen. Genau dies aber habe der Arbeitgeber in seinem Kündigungsschreiben unterstellt: Ihnen ist definitiv bekannt, dass es unseren Mitarbeitern streng verboten ist, Lebensmittel aus unseren Beständen selbst zu verzehren, heißt es darin. Die Freude über die Rücknahme der Kündigung hält sich bei der Pflegehelferin Sabine T. noch aus einem anderen Grund in Grenzen. Ihre Anwaltskosten nämlich muss sie wie üblich in solchen Fällen selbst tragen es sei denn, das Johannesstift kommt ihr auch in diesem Punkt aus christlicher Nächstenliebe entgegen. Immerhin mussten die 500 Mitarbeiter der Seniorendienste ihrem neuen Arbeitgeber bei der Übernahme im Sommer auch entgegengekommen mit einem Gehaltsverzicht von zehn bis 13 Prozent. 21.11.2009 / HAZ Seite 17 Ressort: HANNOVER 21.11.2009 Artikel in der Neuen Presse Kirche wird christlich
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