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26. November 2009

 

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Niedersächsisches Finanzgericht:

Soli ist verfassungswidrig

 

Erstmals in Deutschland hat ein Gericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt. Das niedersächsische Finanzgericht verwies die Klage eines leitenden Angestellten gegen den Soli deswegen am Mittwoch zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das Gericht verwies die Klage eines Angestellten am Mittwoch zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter, wie ein Gerichtssprecher in Hannover sagte. Zur Begründung führten die Richter an, dass der Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Länder als Ergänzungsabgabe eingeführt worden sei, die nach den Vorstellungen des Gesetzgebers allerdings „nur der Deckung vorübergehender Bedarfsspitzen“ diene. Für die Finanzierung der Kosten der Deutschen Einheit besteht nach Auffassung des Gerichts jedoch „kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf“, wie es in der Erklärung des Gerichts hieß. Dieser dürfe nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden. Laut Gericht beträgt das jährliche Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag derzeit rund zwölf Milliarden Euro.

 


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