08. Dezember 2009 Landesarbeitsgericht Berlin: | |  |
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit nicht tariffähig Die Zeitarbeitsbranche muss sich auf Nachforderungen von Arbeitnehmern wegen ungültiger Tarifverträge einstellen. Das Landesarbeitsgericht Berlin entschied am Montag, die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) sei nicht tariffähig. Wenn das Urteil rechtskräftig werde, könnten Leiharbeitnehmer von ihren Arbeitgebern auch rückwirkend einen Ausgleich für Löhne verlangen, die von der CGZP ausgehandelt wurden und unter den Branchenstandards lägen, erklärte ein Gerichtssprecher. Allerdings stehe der CGZP noch der Weg vor das Bundesarbeitsgericht offen. Das Landesarbeitsgericht hatte der CGZP die Tariffähigkeit aus formalen Gründen abgesprochen. Demnach hatte die Tarifgemeinschaft zu viele Zuständigkeiten für sich beansprucht. Das Arbeitsgericht Berlin als Vorinstanz hatte der CGZP auch bescheinigt, sie sei nicht in der Lage, einen Arbeitskampf zu führen. Die CGZP ist Teil des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands, der nach eigenen Angaben 280 000 Mitglieder hat und aus 16 Einzelgewerkschaften besteht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßte das Urteil. Damit fühlen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die CGZP über Jahre hinweg reine Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen hat, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. Näheres siehe auch unter "www.mindestlohn.de"
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