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14. Dezember 2009

 

/Aktuell/Bilder/Portrait/von der Osten 

Vorstand des DW Oldenburg deutet die Realität um 

Diakonische Arbeitgeber blockieren Sanierung Oldenburger Altenheime!

In ihrer letzten Sitzung des Jahres hatte die Arbeitsrechtliche Kommission Niedersachsen ARK-Nds. über die vom Diakonischen Werk Oldenburg eingereichten Notlagenregelungen zu entscheiden. Nach Lage der Dinge konnte die Arbeitnehmerseite diesen Anträgen, die erhebliche Gehaltseinbußen der Mitarbeitenden zur Folge hätten, nicht zustimmen. In einer Pressemeldung vom 11.12.09 erklärt das DW Oldenburg daraufhin: " …die Haltung der Niedersächsischen Arbeitnehmer-Vertreter gefährdet Arbeitsplätze von sieben Altenpflegeeinrichtungen…" Diesen Versuch der Schuldzuschreibung weist die Arbeitnehmerseite der ARK-Nds. entschieden zurück.

Fakt ist, dass die Arbeitsrechtliche Kommission nach geltender Beschlußlage solchen Einschnitten nur nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage und unter folgenden Voraussetzungen ihre Zustimmung geben darf:  

  • Das Maßnahmenpaket muss die Insolvenzgefahr nachhaltig beseitigen können.
  • Maßnahmen dürfen nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen, sondern auch andere Akteure (z.B. Landkreis, Diakonisches Werk, Landeskirche) sowie die leitenden Arbeitnehmer müssen einen Anteil schultern.

Von diesen beiden Voraussetzungen fehlt jede Spur. An die Stelle eines belastbaren und betriebswirtschaftlich tragfähigen Sanierungskonzepts tritt die einseitige Belastung der Beschäftigten, die dauerhaft auf einen nicht unerheblichen Teil ihres Gehalts verzichten sollen. Angesichts der Tatsache, dass die wirtschaftlich schwierige Situation durch Versäumnisse der Leitungen entstanden ist, die seit 2001 keine Verhandlungen zur Verbesserung der Entgelte mit den Kostenträgern geführt haben, ist eine solche Zumutung doppelt grotesk.

Die Arbeitnehmerseite in der Kommission zeigte guten Willen und bot trotz dieser gravierenden Mängel einen Kompromiss zur Lösung des Problems an: Unter der Voraussetzung, dass das finanziell starke Diakonische Werk, als Sanierungsbeitrag für zwei Jahre die Pacht- und Mietzahlungen reduziert, um zu vermeiden, dass es zu negativen Betriebsergebnissen der Altenheime kommt, verzichten die Beschäftigten 2009 auf die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld).

Das DW Oldenburg als Gesellschafter hatte im Vorfeld mündlich einen solchen Beitrag zugesichert, in der Beratung in der ARK jedoch den Vorschlag der Arbeitnehmerseite verworfen, ohne eine Alternative auf den Tisch zu legen. Nun attackieren sie die Arbeitnehmervertreter als unkooperative Blockierer und bestehen darauf, dass die Beschäftigten die ganze Last allein tragen. Dieses Verhalten ist empörend.  

In Wahrheit übt das Diakonische Werk Oldenburg nun weiterhin massiven Druck auf die Beschäftigten und die Mitarbeitervertretungen dieser Altenheime aus, damit die Beschäftigten einzelvertraglich auf einen Teil ihres hart erarbeiteten Gehalts verzichten, ohne dass gleichzeitig die Verantwortlichen einen eigenen Beitrag leisten.  

Eine faire Lösung war greifbar nahe, und das Verhalten der Arbeitgeberseite widerspricht den Grundregeln der zivilisierten Kooperation sowohl inhaltlich als auch in der begleitenden Desinformationspolitik. Zudem stellt sich die Arbeitgeberseite außerhalb des Kirchenrechts, wenn sie Mitarbeiter einzeln bedrängt und zum Verzicht erpresst. Ein solches Verhalten ist schäbig und unvereinbar mit einer ernsthaften Suche nach einem tragfähigen Konzept für die Sanierung der diakonischen Altenheime in Oldenburg.

Die Interessenvertreter der Arbeitnehmer in der arbeitsrechtlichen Kommission sind enttäuscht, empört und entschlossen, weiter für das Recht der Beschäftigten zu kämpfen.

Wir werden weiter berichten. 

Näheres siehe auch:

Sonderinfo der Mitarbeitervertetung   >> hier

Pressemitteilung des DW Oldenburg vom  11.12.09   >> hier

Pressemeldung des evangelischen Pressedienstes epd vom 12.12.09   >> hier

Meldung in der Nordwestzeitung vom 12.12.09  >> hier


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