23. Januar 2010 
Altenheim Sankt Elisabeth, Nürnberg (www.st-elisabeth-doh.de) | Kirchlicher Gerichtshof in Bonn entscheidetCaritas-Altenheim in Nürnberg kann nicht katholischer Kirche zugeordnet bleibenMitarbeiter sollen zu erheblichen Zugeständnissen gezwungen werden Kann die MAV nun Betriebsrat werden? |
Streit im Altenheim Sankt Elisabeth eskaliert - Pflegekräfte unter Druck: Sie sollen verzichten Der Druck auf die weit über 200 Beschäftigten des Sankt Elisabeth Alten- und Pflegeheimes, das Laienbrüder des Deutschen Ordens (DO) betreiben, steigt. Nachdem das höchste kirchliche Arbeitsgericht in Bonn zur großen Überraschung aller Beteiligten jetzt festgestellt hat, dass die 20 Jahre alte Einrichtung mit der katholischen Kirche gar nichts zu tun hat, sollen die Mitarbeiter nun in großem Stil auf Rechte verzichten. Seit Jahren führen die Heimleitung und die Spitze des DO-Vereins einen regelrechten Kreuzzug gegen die Pflegekräfte. Mit dem Hinweis auf eine angebliche wirtschaftliche Notlage des Heimes und der Androhung, es notfalls zu schließen, sollten sie gedrängt werden, Verträge mit wesentlich schlechteren Bedingungen zu unterschreiben. Mit konkreten Zahlen aus den Wirtschaftsberichten des Heimes ist diese Notlage bisher nie belegt worden. Die Folge dieser Auseinandersetzungen war eine Flut von Verfahren vor kirchlichen Arbeitsgerichten gegen die Mitarbeitervertretung (MAV). Die Kirchlichkeit von Sankt Elisabeth war dort bisher nicht strittig, zumal eine sogenannte Assoziierung des Heimbetreibers mit dem Caritasverband Eichstätt besteht. Der Kirchliche Gerichtshof in Bonn urteilte jedoch vor knapp zwei Monaten: Das Heim kann nicht der katholischen Kirche zugeordnet werden. Auch der 20 Jahre alte Kooperationsvertrag mit der Caritas ändert daran nichts. Damit ist auch der Rechtsweg zur kirchlichen Gerichtsbarkeit versperrt. Nachdem vorher die weltliche Justiz nicht zuständig war, hängen die Heim-Mitarbeiter derzeit völlig in der Luft. Die Heimleitung legt den Kolleg/innen nun neue Arbeitsverträge voller Verzichtsklauseln vor. Damit sollen erhebliche Ansprüche verloren gehen: Urlaubsgeld und Schichtzulage entfallen ebenso wie verschiedene Bewährungsaufstiege oder die Aufzahlung auf das Krankengeld. Das Weihnachtsgeld wird um 20 Prozent gestrichen, der AZV-Tag ebenfalls. Außerdem besteht nach dem neuen Vertrag nur noch für ein Kind Anspruch auf den üblichen Ortszuschlag. Und die wöchentliche Arbeitszeit wird einfach von derzeit 39 Stunden auf 40 Stunden pro Woche erhöht - ohne Lohnausgleich. Die Verbindung zur Caritas haben die Deutschorden-Laienbrüder zum 30. Juni 2010 gekündigt. Die Caritas-Zentrale soll erleichtert sein. So belastend die Situation für die Beschäftigten zurzeit ist: Der Schuss könnte nach hinten losgehen. Nach dem Spruch im Namen des Heiligen Stuhls unterliegt das Heim nämlich nun dem weltlichen Betriebsverfassungsgesetz. In den kommenden Wochen soll deshalb ein Betriebsrat gewählt werden. Die zuständige Gewerkschaft ver.di trifft bereits entsprechende Vorbereitungen... Original-Artikel unter: http://www.altmuehl-bote.de/artikel.asp?art=1160043&kat=10&man=10
Zurück
|