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29. Januar 2010

 

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Bundesverwaltungsgericht: Mindestlohn für Zusteller ist rechtswidrig

Gericht kippt Mindestlohn für Postzusteller

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Post-Mindestlohn für nichtig erklärt. Es gab damit am Donnerstag den Klagen mehrerer privater Konkurrenten der Deutschen Post und eines Arbeitgeberverbandes statt. Beim Zustandekommen der Verordnung über den Post-Mindestlohn habe das Bundesarbeitsministerium gravierende Verfahrensfehler begangen, urteilte der 8. Senat.

Das Ministerium habe die Beteiligungsrechte der Kläger verletzt, indem es ihnen nicht die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme gegeben hatte.

 

Der Post-Mindestlohn ist seit Januar 2008 in Kraft. Die Deutsche Post und Verdi hatten ihn ausgehandelt. Er liegt zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro pro Stunde für Briefzusteller. Das Bundesministerium für Arbeit hatte ihn mit einer Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt. Die privaten Post-Konkurrenten argumentierten, sie hätten mit einer anderen Gewerkschaft einen eigenen - niedrigeren - Mindestlohn vereinbart. Dieser Tarifvertrag dürfe nicht einfach weggewischt werden

 

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über den Postmindestlohn sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Donnerstag in Berlin:

„Es bleibt dabei: Der Postmindestlohn ist weiterhin notwendig. Denn damit werden Beschäftigte vor Dumpinglöhnen gewisser Anbieter von Briefdienstleistungen geschützt. Außerdem gilt es sicherzustellen, dass Wettbewerb auf Grundlage qualitativ guter Dienstleistungen stattfindet und nicht um immer niedrigere Löhne.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt seine Entscheidung auf Formfehler im Verfahren zum Postmindestlohn. Diese Fehler müssen jetzt behoben werden. Im Umkehrschluss kann das Urteil so interpretiert werden, dass die Festlegung von branchenbezogenen tariflichen Mindestlöhnen durch Verordnung mit der Verfassung vereinbar ist.“

 


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