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03. März 2010

 

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Mindestlohn Pflege

Kommission vertagt erneut Festlegung des Mindestlohns

 

Die 800.000 Beschäftigten in der Pflegebranche müssen weiter auf einen bundesweiten Mindestlohn warten. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzte Kommission konnte sich am Montag erneut nicht auf eine Empfehlung für eine konkrete Lohnuntergrenze verständigen. Die Verhandlungen seien auf den 25. März vertagt worden.

Damit ist das Ringen um einen Mindestlohn für die Beschäftigten in der Pflege vorerst erneut gescheitert. Zum dritten Mal bereits vertagte sich die Kommission, in der die Kirchen, die Kommunen, Wohlfahrtsverbände, ver.di und private Pflegeanbieter vertreten sind. Zuvor hatte sich der Vorsitzende des Gremiums und frühere AWO-Chef Rainer Brückers noch zuversichtlich geäußert, dass eine Einigung bevorstehe.

Das Gremium will nun Ende März einen weiteren Versuch starten. Da im kommenden Jahr osteuropäische Konkurrenz auf dem deutschen Pflege-Markt droht, sei der Einigungsdruck groß, heißt es. Die Pflegebranche nimmt bei der Suche nach einem branchenbezogenen Mindestlohn im Rahmen des Entsendegesetzes eine Sonderstellung ein. Während in anderen Branchen wie bei den Gebäudereinigern der Mindestlohn auf der Grundlage von Tarifverträgen festgelegt wird, setzt man in der ambulanten und stationären Alten- und Krankenpflege auf die Empfehlung einer Pflegekommission. Das Gremium wurde bereits im September vom damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz berufen. Das Ministerium kann anschließend die Mindestlohn-Empfehlung per Verordnung für verbindlich erklären.

 

Hintergrund des Sonderwegs ist die besondere Struktur der Branche. Größter Arbeitgeber sind die kirchlichen Organisationen - Critas und Diakonie -, die mit dem „Dritten Weg“ Löhne traditionell durch eigene Arbeitsvertragsrichtlinien festlegen. Die Kirchen hatten erst nach Widerständen Mindestlohn-Beratungen zugestimmt. Der Stundenlohn für eine pflegerische Hilfskraft liegt derzeit in der Branche zwischen acht und zehn Euro. In vielen Heimen und bei ambulanten Diensten, in denen keine Tarifverträge gelten, werden allerdings zunehmend Dumpinglöhne unter fünf Euro gezahlt. Nach Berechnungen des DGB erhielten im vergangenen Jahr rund 16 000 der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Pflegeheimen ergänzend Hartz IV.

Näheres siehe auch unter Mindestlohn.de         >>  hier


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