09. März 2010 
| | Gott kann man nicht bestreiken, aber outsourcen? Vor dem Bielefelder Arbeitsgericht wurde am 3. März in erster Instanz für die Kirchenleitungen entschieden. Die hatten die Gewerkschaft ver.di verklagt, Streikaufrufe in Einrichtungen der Diakonie zu unterlassen. Der Prozess wird weitergehen und vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof enden. |
In der Öffentlichkeit wird seit der Entscheidung diskutiert. Im Deutschlandfunk und im WDR wurden dazu Berichte des Journalisten Christopf Fleischmann veröffentlicht. Auf seiner Homepage kann man die Beiträge nachlesen.
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