11. März 2010  | | Mindestlohn Mehr Lohn für Leiharbeit |
Die DGB-Tarifgemeinschaft und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. Oktober 2013 verständigt. Dieser Tarifvertrag sieht Entgelterhöhungen in vier Stufen vor: .... 01.07.2010 01.05.2011 01.11.2011 01.11.2013 Im Tarifgebiet West steigt die Entgeltstufe 1: von jetzt 7,38 EUR über 7,60 EUR, 7,79 EUR und 7,89 EUR auf 8,19 EUR
Dies bedeutet eine jährliche durchschnittliche Erhöhung von ca. 3,3 % im Westen Im Tarifgebiet Ost steigt die Entgeltstufe 1: von jetzt 6,42 EUR über 6,65 EUR, 6,89 EUR und 7,01 EUR auf 7,50 EUR. Dies bedeutet eine jährliche durchschnittliche Erhöhung von 5,0 % im Osten Die Entgeltstufen 2 bis 9 steigen durchschnittlich jährlich um knapp 3 %. Der umstrittene § 8.6 MTV wird ersatzlos gestrichen: Dieser eröffnete dem Arbeitgeber die Möglichkeit, steuerfreie Aufwandsentschädigungen mit dem Tarifentgelt zu verrechnen. Die "Schlecker-Klausel": In einer sogenannten "Schlecker-Klausel" wurde geregelt, dass konzerninterne Leiharbeit nicht zum Austausch von Stammbeschäftigten durch Leiharbeitnehmer/innen missbraucht werden kann. Gleichzeitig wurde ein neuer Mindestlohntarifvertrag auf dem Niveau der Entgeltgruppe 1 vereinbart. Ziel der Tarifvertragsparteien ist die Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz und die anschließende Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ihren Widerstand gegen einen Mindestlohn in der Leiharbeit aufgegeben und wird dieses Vorhaben unterstützen Näheres siehe auch >> hier
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