16. März 2010  | | Mitarbeitervertretungen dürfen nicht über "Tarifverhandlungen" berichten
Der Kirchengerichtshof der EKD hat entschieden, dass es nicht zu den Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehört, die Kolleginnen und Kollegen über laufende Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission zu unterrichten. |
Damit sind Kolleginnen und Kollegen in Diakonie und Kirche nun endgültig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter bis dritter Klasse. Sowohl im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes als auch im Bereich des öffentlichen Dienstes gehört es zu den Aufgaben der Betriebs- und Personalräte über tarifpolitische Angelegenheiten zu unterrichten. So wörtlich bei den Aufgaben der Betriebs- und Personalversammlung. Und dies auch noch in Anwesenheit von Gewerkschaftsvertretern. Anders bei Kirche und Diakonie: Im MVG findet man das Wort Gewerkschaft nicht. Kirche und Diakonie lehnen den Abschluss von Tarifverträgen ab, gestehen den Mitarbeitervertretungen kein Informationsrecht über tarifliche Fragen zu, gestatten es aber dem Arbeitgeberverband VdDD, der Mitglied im Bundesverband Deutscher Arbeitgeberverbände ist, dem Gegenüber des DGB, in allen Führungsgremien mitzuarbeiten und seine einseitigen Informationen auch an die Kolleginnen und Kollegen zu verbreiten. Hier wird deutlich: Kirche und Diakonie versuchen alles, um sich auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Nur wenn die Beschäftigten ihre berechtigten Interessen selbst in die Hand nehmen, kann dem Treiben von Kirche und Diakonie Einhalt geboten werden. Dabei hilft vor allem gewerkschaftliches Engagement. Zur Entscheidung
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