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08. Juli 2010

 

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Bußgelder für Zeitarbeitsfirmen

Gravierende Mängel festgestellt

 

BERLIN. Zeitarbeitsfirmen haben nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums in den vergangenen Jahren häufig die gesetzlichen Vorschriften missachtet. Die Zahl der Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Leiharbeitsregelungen habe sich von 510 im Jahr 2005 auf 2139 im Jahr 2008 erhöht.

Dies geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums hervor. Als besonders gravierende Verfehlungen nennt das Ministerium die falsche Anwendung von Tarifverträgen. Außerdem zahlten Zeitarbeitsunternehmen bei Krankheit den Lohn teilweise nicht weiter, gäben Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern unzureichend oder verspätet ab oder gewährten Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld nicht vollständig.
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