19. Juli 2010  | | Sommerhitze, aber kein Hitzefrei Neue Arbeitsstättenregel fordert Schutzmaßnahmen |
In der neuen Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ist für Außenlufttemperaturen von über +26 °C ein Stufenmodell mit Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten enthalten. Demnach können Beschäftigte bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 °C bis +35 °C und auch darüber hinaus dort weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. "Trotz dieser neuen Regelungen gibt es für Beschäftigte keinen direkten Rechtsanspruch auf zum Beispiel klimatisierte Räume oder 'hitzefrei'", erklärt Dr. Kersten Bux Klimaexperte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA. "Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen hoher Temperaturen zu mildern. Schließlich steigen mit der Temperatur die körperliche Beanspruchung und die Unfallgefahr, während Konzentration und Leistungsfähigkeit sinken." Forschung für Arbeit und Gesundheit(!) Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt, so die BAuA in ihrer Selbstdarstellung. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die BAuA forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz. Näheres siehe auch in der neuen Arbeitsstättenregel ASR A 3.5 (pdf) >> hier
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