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22. Juli 2010

 

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Zu den Ergebnissen der Diakonischen Konferenz:

Kritische Arbeitnehmerinteressenvertretung soll ausgeschlossen werden

 

Die Hüllen sind gefallen – durch Beschluss der Diakonischen Konferenz mutiert die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) des DW EKD zur ARK DW VdDD. Die bisherige kritische Arbeitnehmerinteressenvertretung soll zukünftig ausgeschlossen werden.

Wie den nun veröffentlichten Unterlagen zu entnehmen ist, fasste die Diakonische Konferenz, das höchste Entscheidungsgremium des evangelischen Wohlfahrtsverbandes am 16. Juni, drastische Beschlüsse zur Zukunft der Arbeitsrechtssetzung

 

Der Arbeitgeberverband VdDD hatte der Diakonischen Konferenz einen Vorschlag für eine neue "Ordnung" der Arbeitsrechtlichen Kommission vorgelegt. Intention der Vorlage ist es, dass gültige Beschlüsse gefasst werden können, auch wenn eine Seite (die Arbeitnehmerseite) nicht mit abstimmt. Bis hin zu Schlichtungssprüchen zur Arbeitsrechtssetzung und Lohnabsenkungen könnten dann einseitig durchgesetzt werden. In der letzten Amtsperiode der ARK hatte die Arbeitnehmerseite das Mittel des Verhandlungsstillstandes erfolgreich genutzt, um untragbare Vorhaben des Arbeitgeberverbandes zur Lohnrunde zu blockieren.

 

Die Arbeitnehmervertreter, die sich dort im Interesse der Beschäftigten widerständig gezeigt hatten, werden nun auf Wunsch des VdDD abgestraft.

Die Konferenz ging sogar noch weiter, ein "Feststellungsbeschluss" als Fußnote soll für den kompletten Ausschluss der unbotmäßigen Arbeitnehmergremien sorgen (Beschluss). Von bundesweit bisher dreizehn vertretenen Gremien sollen nun elf vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Diese hatten dem Diakonie-Präsidium begründet vorgetragen, dass der diakonische "Dritte Weg" durch das weltliche Agieren des Arbeitgeberverbandes auf Bundesebene ad absurdum geführt worden ist, insbesondere in Bezug auf verständigungsorientierten Interessenausgleich (siehe unten).

 

Die Diakonische Konferenz bzw. der vorherrschende VdDD setzt darauf, dass sie andere Verhandlungspartner finden werden, mit denen sie Absenkungen für die Masse der diakonischen Beschäftigten beschließen können. Zum Beispiel den Marburger Bund oder den VKM. Die Bundeskonferenz mit den bundesweiten Arbeitnehmervertretungen hofft allerdings noch darauf, dass niemand bei so einem Spiel mitmachen wird.

 

Statt mit legitimierten Arbeitnehmervertretungen und der zuständigen Gewerkschaft ver.di. die Gespräche über einen Diakonie Tarifvertrag aufzunehmen, wird der massive strukturelle Machtvorteil der Institution Kirche genutzt, um nicht willige Verhandlungspartner "rauszuschmeißen". Man möchte seine einseitige Machtdominanz nicht zur Diskussion stellen. Dieses Zwischenergebnis bedeutet mehr denn je das Ende von Partnerschaftlichkeit in der Arbeitsrechtssetzung.

 


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