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24.August 2010

 

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Arbeitnehmer - Datenschutz - Gesetz


Besserer Datenschutz für Arbeitnehmer

Es mutete sich schon  wie die typische Sommerlochdiskussion an, was da an Vorschlägen zum "Schutz" von Bewerbern vor Datenmißbrauch und Diskriminierung durch den Blätterwald rauschte. Nun sollen jedoch nach einer Serie von Skandalen in Unternehmen – unter anderem beim Discounter Lidl, bei der Bahn und der Deutschen Telekom –  Arbeitnehmer künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden.

Union und FDP einigten sich weitgehend auf einen Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Das Kabinett will den Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) morgen beschließen.

Die Kernpunkte:

  • Überwachung: Eine heimliche Videoüberwachung soll es nicht mehr geben. „Dies gilt insbesondere für Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume“ heißt es in dem Entwurf. Eine offene Videoüberwachung soll beispielsweise zur Qualitätskontrolle oder an Eingängen erlaubt sein.

  • Gesundheitsprüfung: Von einem Bewerber soll der Arbeitgeber nur dann eine ärztliche Untersuchung verlangen dürfen, wenn es um „entscheidende berufliche Anforderungen zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme“ geht und wenn der Betroffene eingewilligt hat. Der Bewerber soll das vollständige Untersuchungsergebnis bekommen. Der Arbeitgeber erfährt nur, ob der Beschäftigte für die vorgesehene Arbeit geeignet ist.

  • Internet: Arbeitgeber sollen sich nicht grenzenlos im Internet über Beschäftigte informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sind tabu. Es sei denn, es geht um Plattformen, die gerade diesem Zwecke der eigenen Präsentation für künftige Arbeitgeber dienen.

  • Korruptionsbekämpfung: Ohne Kenntnis des Beschäftigten darf der Arbeitgeber Daten nur erheben, wenn enge Voraussetzungen vorliegen, etwa, um eine Straftat, schwerwiegende Pflichtverletzungen aufzudecken oder weitere Taten zu verhindern.

 
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