31. August 2010  | | 8. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht
17. + 18. November 2010 in Kassel Haben die kirchlichen Sonderrechte (noch) eine Zukunft?
Die Entwicklung kirchlicher Sozialarbeit wird immer widersprüchlicher: Einerseits bemüht sich die Kirche, die Einheit von (verfasster) Kirche und Diakonie bzw. Caritas herauszustellen, so durch die auch für die Diakonie geltende Loyalitätsrichtlinie. Andererseits wird der Unternehmenscharakter diakonischer Betriebe immer deutlicher, nicht zuletzt durch die zunehmende Zahl von Insolvenzen.
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Sozialbetriebe von Caritas und Diakonie müssen sich in einem (reglementierten) Markt behaupten. Und sie hängen am Tropf von Kostenträgern, die selbst an der Schwelle zur Insolvenz stehen, wie Krankenkassen und Kommunen. Unternehmerisches Handeln von Betrieben in Diakonie und Caritas ist so sehr betriebswirtschaftlich orientiert, dass mancherorts die Flucht aus der Kirche angetreten wird. So haben sich das Kolpingwerk von der katholischen Kirche und drei Oldenburger Altenhilfeträger von der evangelischen Kirche losgesagt und lösen sich damit von Grundordnung und Loyalitätsrichtlinie, vor allem vom kirchlichen Arbeitsrecht. Statt Mitarbeitervertretung gibt es nun Betriebsräte und statt Arbeitsvertragsrichtlinien Individualabsprachen oder Tarifverträge. Am Auftrag und Selbstverständnis der Einrichtungen soll sich hingegen nichts ändern. Also hängt die Erfüllung des Auftrags doch nicht am rechtlichen Sonderstatus? Was auf der einen Seite so leicht preisgegeben wird, wird auf der anderen Seite verbissen verteidigt. Zwar ist die Arbeit der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der EKD offensichtlich gescheitert, weil sich die Mehrheit der Arbeitnehmervertretungen verweigert und Tarifverhandlungen auf der Grundlage strukturellen Gleichgewichts verlangt, nämlich Verhandlungen über Tarifverträge und damit auch Streiks meint. Doch die Diakonische Konferenz beschließt, die Arbeitsrechtliche Kommission dann eben unter Ausschluss dieser Arbeitnehmergruppen fortzuführen. Und die EKD und einige Diakonische Werke klagen gegen die Gewerkschaft ver.di mit dem Ziel, Streikaufrufe zu untersagen. Die Mitarbeitervertretungen werden zwischen »Kirche« und »Welt« hin und her geworfen. Welche Handlungsmöglichkeiten haben sie noch, nach dem der Kirchengerichtshof ihnen sogar das Recht verwehrt, Arbeitnehmer über die Verhandlungen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu unterrichten? Und woraus legitimiert sich der kirchliche Sonderweg, wo doch Diakonie und Caritas sozialstaatliche Aufgaben wahrnehmen und sich dabei wie profitorientierte Sozialunternehmen finanzieren? Flyer zur 8. Fachtagung (pdf) mit Anmeldeformular >> hier
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