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01. September 2010

buko

agmav + ga

 


Gemeinsame Erklärung

Buko und Arbeitnehmervertreter appellieren

 

Am vergangenen Montag tagte in Kassel der Fachausschuss der Arbeitnehmervertreterinnen- und Vertreter in der ARK DW EKD, gemeinsam mit den, in der Bundeskonferenz organisierten, Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Situation der Arbeitsrechtlichen Kommission DW-EKD.

Durch die Beschlüsse der Diakonischen Konferenz, die wie berichtet, eine neue Ordnung für die ARK verabschiedet hat, wurden weitere Fakten geschaffen, die es für Arbeitnehmervertreter immer unmöglicher machen, in diesem System mitzuwirken.

Wie berichtet wurden ja nahezu alle bisher von den Diakonischen Werken benannten örtlichen "Sozialpartner", ob ihrer kritischen und Tarifverträge fordernden Haltung, kurzerhand von der weiteren Beteiligung ausgeschlossen. Die in einer Fußnote des Beschlusses aufgelisteten Ausgeschlossenen, siehe >> hier.

Die Kritik an dieser, ohne jegliche Beteiligung der Arbeitnehmerseite zustande gekommenen neuen Ordnung, war einmütig. Das Ergebnis der Diskussion wurde in der folgenden gemeinsamen Erklärung formuliert.

 

 

buko

agmav + ga

 

                               Arbeitnehmervertreter

in der

ARK DW-EKD

 

Erklärung

 

der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen/ Gesamtausschüsse im Bereich des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (buko)

und der

ArbeitnehmerInnenseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der EKD

 

Nachdem die Neubesetzung der ArbeitnehmerInnenseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diako-nischen Werkes der EKD (ARK) zweimal am Widerstand der ArbeitnehmerInnenseite gescheitert ist, hat die Diakonie die Ordnung der ARK geändert und die legitimierten VertreterInnen der Beschäftigten von der Neubildung der Kommission ausgeschlossen. Damit wird ermöglicht, dass Arbeitsrechtsetzung auch ohne ArbeitnehmerInnenseite vollzogen werden kann.

Kirche und Diakonie preisen ihr Modell der Arbeitsrechtsetzung durch Kommissionen (dritter Weg) als ein paritätisches Modell der konsensualen Problemlösung. Dabei ist das Gegenteil der Fall:

Allein die Arbeitgeberseite bestimmt die Regeln (Ordnung der ARK) und auf dieser Arbeitgeberseite hat vor allem der VdDD, der Arbeitgeberverband der Diakonie, dessen Vorsitzender auch im Vorstand des Bundesverbandes deutscher Arbeitgeberverbände sitzt, das Sagen.

Die Diakonie missbraucht, getrieben vom VdDD, das kirchliche Selbstbestimmungsrecht um sich einen Vorteil auf dem Markt des Sozial- und Gesundheitswesens durch geringere Personalkosten zu verschaf-fen. Dieses geschieht durch – nach Kirchenrecht verbotenem - Einsatz von Leiharbeitern, Outsourcing, Einsatz von Minijobbern plus 'Ehrenamtspauschale' und jetzt eben auch durch die Besetzung der Arbeit-nehmerInnenseite der ARK unter Missachtung kirchlicher Grundsätze. So nimmt der Imageschaden, der derzeit schon besteht (s. Berichterstattung z.B. Anne Will) noch weiter zu.

Am 8. September soll in einer Delegiertenversammlung diese Neubesetzung mit Vertretern erfolgen, die in der Diakonie Deutschlands so gut wie keine Basis haben.

Wir rufen die Delegierten auf, nicht für eine ARK zur Verfügung zu stehen, in der aufgrund der strukturel-len Überlegenheit der Arbeitgeber ArbeitnehmerInneninteressen nicht berücksichtigt werden.

Wir rufen die gliedkirchlichen Diakonischen Werke auf, die von ihnen entsandten Mitglieder aus der ARK zurückzuziehen, bis ein Verfahren der Arbeitsrechtsetzung gefunden ist, das demokratischen Grundsät-zen entspricht und nicht nur den Interessen des VdDD und den diakonischen Arbeitgebern dient.

Wir rufen die kirchlichen Gremien auf, ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Diakonischen Werk und deren Einrichtungen wahrzunehmen, wie es Präses Nikolaus Schneider in der Sendung 'Anne Will' an-gekündigt hat.

Wir fordern das Diakonische Werk der EKD auf, endlich mit den Beschäftigten der Diakonie in einen konstruktiven Prozess einzutreten, um Arbeitsrechtsetzungsverfahren in der Diakonie zu schaffen, die strukturelles Gleichgewicht beider Seiten gewährleisten. Dies können unter den gegebenen wirtschaftli-chen Rahmenbedingungen nur Tarifverträge sein.

Die Aufnahme eines solchen ernstgemeinten Dialogs könnte das überaus angekratzte Image der Diako-nie erheblich verbessern. Dadurch würde auch ein Zeichen in die gesamte Branche und an die Politik ausgehen, das Sozial- und Gesundheitswesen nicht nur als Kostenfaktor zu sehen, sondern als DEN entscheidenden Faktor für eine freie soziale und demokratische Gesellschaft.

Kassel, den 30.08.2010

 

 

Gemeinsame Erklärung zum download im pdf Format       >> hier

 


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