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03. September 2010

 


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Arbeitsgericht Hamburg

"Das gesetzlich garantierte Streikrecht ist höher zu bewerten als das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen"

 

Ärzte in diakonischen Krankenhäusern im Bereich der Nordelbischen Kirche dürfen grundsätzlich streiken. Eine entsprechende Unterlassungsklage der Diakonie gegen den Marburger Bund lehnte das Arbeitsgericht Hamburg am Mittwoch ab. Das gesetzlich garantierte Streikrecht sei höher zu bewerten als das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, sagte Richterin Eva Günther-Gräff.

Konkret ging es um einen Ärzte-Streik im August vorigen Jahres am Bethesda-Krankenhaus in Hamburg-Bergedorf, zu dem der Marburger Bund aufgerufen hatte. Der Streik wurde im Zuge weiterer Verhandlungen aber abgebrochen. Der kirchliche Arbeitgeberverband VKDA (Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger) hatte im April eine Klage gegen den Marburger Bund eingereicht, um den Streikaufruf für illegal erklären zu lassen.

Diakonie und Kirche hätten den Auftrag zur Versöhnung, argumentierte Diakonie-Anwalt Christian von Tieling. Da passe ein Arbeitskampf nicht zum Konzept der praktizierten Dienstgemeinschaft. So verzichteten Kirche und Diakonie grundsätzlich auf Aussperrungen und erwarteten im Gegenzug von den Mitarbeitenden einen Streikverzicht. Anders als andere Landeskirchen habe sich Nordelbien für das Aushandeln von Tarifverträgen entschieden, konterte Gewerkschaftsanwalt Joachim Blau. Damit sei dann auch zwangsläufig ein Streikrecht verknüpft.

Arbeitsrichterin Günther-Gräff bezeichnete Streiks als "anerkannte Kampfmittel". Erst dadurch sei es Arbeitnehmern möglich, mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe zu verhandeln. Selbst wenn die Kirche auf Aussperrungen verzichte, könne sie beispielsweise einen Streik aussitzen, Streikbrecher einsetzen oder bestreikte Arbeitsbereiche stilllegen. Im Einzelfall könne ein unangemessener Streik auch untersagt werden.

Anders als das Arbeitsgericht Bielefeld in seiner Entscheidung aus dem März diesen Jahres hat das Arbeitsgericht Hamburg nun den Mitarbeitern der Diakonie das Streikrecht zugesprochen. Nach Aussage von Landespastorin Thobaben, Vorsitzende des VKDA, werden die kirchlichen Gremien beraten, ob dieses Verfahren bis zum Bundesverfassungsgericht weitergeführt werden soll.

 


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