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19. Januar 2012

 

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DGB-Musterverfahren erfolgreich:

Pseudo-Gewerkschaft auch rückwirkend tarifunfähig

Dumping-Tarifverträge der CGZP haben nie gegolten

 

Leiharbeitnehmer/innen sind ihrem Ziel, für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt zu werden, einen großen Schritt näher gekommen: Das Berliner Büro der DGB Rechtsschutz GmbH hat am 9. Januar 2012 in einem Beschlussverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nach eigenen Angaben erreicht, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) auch rückwirkend für nicht tariffähig erklärt wurde. Damit sind die von ihnen abgeschlossenen Tarifverträge aus den Jahren 2004, 2006 und 2008 nicht gültig.

 

Der Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Arbeit" von fest angestellten und ausgeliehenen Beschäftigten in einem Betrieb ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgeschrieben. Allerdings ist eine Ausnahmeregelung zugelassen, wenn es davon abweichende Tarifverträge gibt. Diese Ausnahmeregelung haben sich Arbeitgeber zunutze gemacht, indem sie mit der Tarifgemeinschaft CGZP Tarifverträge mit deutlich geringerer Entlohnung abgeschlossen haben.

Dagegen hatten mit Unterstützung des DGB-Rechtsschutzes und ihrer Einzelgewerkschaften bundesweit viele Leiharbeitnehmer/innen vor Gericht geklagt. Bereits im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass die CGZP nicht über die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen verfügt, um eigene Tarifverträge abschließen zu können. Der jetzige Beschluss des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg erweitert diese Tarifunfähigkeit nun auf Tarifabschlüsse in der Vergangenheit. Damit können jetzt die jeweiligen "Equal-Pay-Verfahren" vor den Arbeitsgerichten weitergeführt werden.

Manfred Frauenhoffer, der als Jurist und Teamleiter der DGB Rechtsschutz GmbH Berlin das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht geführt hat, äußert sich zuversichtlich: "Es ist davon auszugehen, dass diese Verfahren erfolgreich ausgehen werden. Unsere Mandanten werden mit einer Zahlung ihres entgangenen Lohnes rechnen können." Dina Bösch, im ver.di-Bundesvorstand für Recht und Rechtsschutz zuständig, hofft nach dem Berliner LAG-Urteil, dass "die Verleiher nun endlich aufhören mit dem skandalösen Versuch, sich für die Vergangenheit auf Vertrauensschutz zu berufen". Bösch gegrüßte auch die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gegen die LAG-Entscheidung und forderte die Bundesregierung auf, den Verleihern entgegenzutreten, die sich mit dem Argument des Vertrauensschutzes ihren Zahlungsverpflichtungen entziehen wollten. Die Gewerkschafterin: "Da wird die Insolvenz der Verleiher als Drohkulisse an die Wand gemalt, die Situation der betroffenen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer jedoch völlig ausgeblendet."

 

Aktenzeichen: 24 TaBV 1285/11 und andere

http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/novelliertes-betriebsverfassungsgesetz.html

 


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