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20. Januar 2012

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Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:         

"Zusammen mit der Tarifpartnerschaft ist die Mitbestimmung eine unentbehrliche Bedingung für den Erfolg der deutschen Wirtschaft in der Welt."                    


Das novellierte Betriebsverfassungsgesetz wird 40 Jahre alt. Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen: "Zusammenarbeit zahlt sich aus."  Vor 40 Jahren, am 19. Januar 1972, trat die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes in Kraft. Die Gesetzesänderung brachte die Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb auf den noch heute gültigen, hohen Standard und entwickelte ihre Mitwirkungsrechte entscheidend weiter. Das novellierte Betriebsverfassungsgesetz ist ein Meilenstein der deutschen Sozialgeschichte.

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"Die Partnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Betrieben macht Deutschland stark. Das hat sich gerade in der Krise wieder eindrucksvoll gezeigt. Zusammenstehen, Kooperation statt Konfrontation: Das zahlt sich bei allen Interessensunterschieden im Einzelfall am Ende für alle aus. Zusammen mit der Tarifpartnerschaft ist die Mitbestimmung eine unentbehrliche Bedingung für den Erfolg der deutschen Wirtschaft in der Welt."

Das ursprüngliche Betriebsverfassungsgesetz trat im November 1952 in Kraft und war in der Bundesrepublik der erste Schritt auf dem Weg zu einer institutionellen Stärkung von Arbeitnehmerrechten im Betrieb. Es blieb zunächst im Kern 20 Jahre unverändert.

Das Betriebsverfassungsgesetz hat die sozialen Beziehungen in Deutschland geprägt. Tragende Idee ist seit jeher die Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die im Grundsatz auf Partnerschaft angelegten Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und die Teilhabe der Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung sind Säulen des sozialen Friedens in Deutschland.

Quelle:  Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales       >> hier

 

 
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