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09. Februar 2012

 

 

DDN

Diakonischer

Dienstgeberverband

Niedersachsen               

  Vorstand beschließt Sanktionen wegen "Nichtbeachtung" kirchlichen Arbeitsrechts

  Ein Club von Pharisäern*

 

Es ist schon ein wenig verwunderlich: Da nimmt ein diakonischer Dienstgeber die Wünsche und Forderungen seiner Mitarbeitenden nicht nur wahr, sondern diese auch ernst und setzt sich sodann mit der Kritik und den vorgebrachten Argumenten auseinander. Im Ergebnis gelangt er zu der vernunftgesteuerten Entscheidung, den Konflikt mit den Mitarbeitenden beizulegen, und einen Haustarifvertrag mit ver.di und dem Marburger Bund abzuschließen (siehe Meldung vom 06. Jan. 2012 >> hier). Dies in Verantwortung und zum Wohle sowohl der Einrichtung, der Mitarbeitenden, als auch aller zu versorgenden Patienten. Aber anstatt gebührender Anerkennung für die Initiative durch die übrigen tatenlos verharrenden Arbeitgeber, sehen sich die Verantwortlichen des Ev. Krankenhauses Oldenburg nicht nur heftiger Kritik ausgesetzt, nein sie werden sogar mit dem Bannstrahl bedroht.

 

Der Diakonische Dienstgeberverband DDN berät, das Ev. Krankenhaus Oldenburg wegen Anwendung nicht kirchengemäßen Arbeitsrechts aus dem DDN auszuschließen. Wie der DDN begründend verlautbarte: "Weil das Evangelische Krankenhaus nicht überzeugend darlegen konnte, dass die für erforderlich gehaltenen und im Haustarifvertrag vereinbarten Entgelterhöhungen für die Mitarbeiter nicht in kirchenrechtskonformer Weise ebenfalls möglich gewesen wären, wurde die Anerkennung des mit ver.di und dem Marburger Bund abgeschlossenen Tarifvertrages, verweigert"**.

Nach der Verbandssatzung des DDN müssen Mitglieder ein "anerkanntes" kirchliches Arbeitsrechtsregelungswerk des Dritten Wegs anwenden. Ausnahmegenehmigungen sind nach Aussage des DDN grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch einer "überzeugenden" Begründung. Der Evangelischen Krankenhausstiftung Oldenburg gelang dies nach Auffassung des DDN-Vorstands ausweislich nicht. Deshalb hat der Vorstand zunächst das Ruhen aller Mitgliedsrechte der Evangelischen Krankenhausstiftung Oldenburg beschlossen, um nachfolgend weiter über den Ausschluss zu beraten.

Vordergründig wird hier der "Wortlaut des Gesetzes" erfüllt, also in strenger Einhaltung der Satzungsvorgaben, eine geradezu zwangsläufige Konsequenz gezogen, aber wird auch der Sinn hinter den Bestimmungen beachtet?

Worum geht es überhaupt? Um den Schutz der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für die in der Diakonie Beschäftigten? Um die Verhinderung des Unterlaufens der AVR-Standards? Um den Schutz vor Lohndumping?


Wie ist es denn um die Satzungswirklichkeit bestellt?

Wie ehrlich und wahrhaftig hält man es denn so mit der verbindlichen Einhaltung kirchlichen Arbeitsrechts?

Das Ev. Krankenhaus, das gerade die AVR-K plus Gehaltssteigerung in einen verbindlichen Tarifvertrag transformiert hat wird an den Pranger gestellt und alle anderen sind frei von Sünde?

 

Mitnichten!


Ein Blick hinter die Fassade wirkt ernüchternd. Wenngleich die aktuelle Diskussion um den Bundespräsidenten Zweifel aufkommen lässt, so sollten doch die Repräsentanten einer Organisation - zurückhaltend formuliert - in ihrem Handeln vorbildlich sein.

Die Mitglieder des diakonischen Dienstgeberverbandes haben gerade ihren Vorstand gewählt. An deren Spitze repräsentiert eine fünfköpfige Geschäftsführung den Vorstand. Wie ist es um deren Reputation bestellt?

 

Zwei Beispiele:
  

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Herr Rüdiger Becker,

Direktor der Stiftung Neuerkerode, ist stellvertretender Vorsitzender des DDN. Gleichzeitig ist Herr Becker Geschäftsführer des "Hauses der Helfenden Hände" in Beienrode, einem Mitglied des Diakonischen Werks der Landeskirche Hannover. Dieses Altenheim wendet ein von der Geschäftsführung diktiertes Arbeitsrecht an, das ca. 20 Prozent unterhalb der in der Diakonie üblichen Löhne liegt. Zwar ist das Haus der helfenden Hände GmbH nicht Mitglied im DDN, dafür aber die Stiftung Neuerkerode, zu deren Konzern dieses Altenheim gehört und deren Direktor Herr Becker ist.***

 

 

/Aktuell/Bilder/Portrait/H - K/Uwe-K-Kollmann.jpg   

 

Herr Uwe Kollmann,

Vorstand im Diakonischen Werk Oldenburg, ist neues Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des DDN. Herr Kollmann ist in Personalunion auch Geschäftsführer dreier Altenheime, die nicht dem Diakonischen Werk Oldenburg angehören, aber auf der Homepage des DW-Oldenburg beworben werden. In diesen Altenheimen wird ein Arbeitsvertragsrecht angewandt, das einseitig von der Geschäftsführung diktiert wird und ca. 15 Prozent unterhalb der in der Diakonie üblichen Löhne liegt.

Zwar sind diese Altenheime nicht (mehr) Mitglied im Diakonischen Werk Oldenburg, aber darauf kann es nicht ankommen, da öffentlich der Eindruck erweckt wird, dass es sich um Diakonie handelt und die Diakonie Besitzer dieser Einrichtungen ist.

Zudem ist Herr Kollmann Vorstand im Diakonischen Werk Oldenburg. Dieses betreibt die Servicegesellschaft "Diadema GmbH". In dieser GmbH werden alle Menschen beschäftigt, die in Service, Küche, Hauswirtschaft und Reinigung im Diakonischen Werk Oldenburg und seinen Einrichtungen tätig sind. Es wird keineswegs kirchliches Arbeitsrecht angewandt, sondern Lohndumping betrieben.

Dem geschäftsführenden Vorstand des DDN gehören also Personen an, die Einrichtungen vorstehen, die kein kirchliches Arbeitsrecht anwenden. Dies tun sie ausschließlich um Lohnkosten zu sparen. Sie stellen somit Schmutzkonkurrenz für die "anständigen" diakonischen Anbieter dar.


Entspricht dies dem Geist der Satzungsbestimmungen?


Das Verhalten des DDN ist in höchstem Maße unglaubwürdig. Hier wird eine diakonische Einrichtung bedroht, die sich sozial und demokratisch verhält, während andere, die das Gegenteil tun, nicht nur unbehelligt bleiben, sondern sogar an exponierter Stelle den DDN nach außen vertreten. Neben den oben genannten Personen gibt es noch zahlreiche Einrichtungen, die Mitglied des DDN sind und kein kirchliches Arbeitsrecht anwenden und/oder durch ersetzende Leiharbeit Schmutzkonkurrenz betreiben. Diese Einrichtungen sind - zumindest zum Teil - dem DDN-Vorstand auch bekannt, da sie u.a. von der Anwaltskanzlei des stellvertretenden Direktors des DW Hannover und DDN-Vorstandsmitglieds, Herrn Dr. Jörg Antoine, beraten werden.

Es wird Zeit, dass der DDN sich für Arbeitsrechtsregelungen einsetzt, die in Deutschland seit Jahrzehnten als gerecht, demokratisch und friedensstiftend anerkannt sind: Den Abschluss von Tarifverträgen. Nur dadurch können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den wachsenden Herausforderungen im Sozial- und Gesundheitswesen Rechnung tragen und von den Beschäftigten als gerecht empfunden werden. Als ersten Schritt dazu könnte er die Initiative der Diakoniebeschäftigten unterstützen, die darauf gerichtet ist, dass die Synode der Ev. Kirchen in Niedersachsen Tarifverträge zu kirchlichem Arbeitsrecht deklariert.

Mit einem offenen Brief hat die ag-mav Niedersachsen alle Mitglieder des DDN aufgefordert für einen Kurswechsel und eine andere Politik des DDN einzutreten.

 

** siehe Verlautbarung auf der Website des DDN vom 25.01.2012                     >> hier

 

*** siehe Website der Stiftung Neuerkerode                   >> hier

 

Siehe offenen Brief der ag-mav vom 06.02.2012                  >> hier

 

* "Pharisäer", Auszug aus wikipedia

... Laut dem Neuen Testament hat die (antike) Pharisäerschaft die Einhaltung von Reinheitsgeboten überbetont, während der jüdische Jesus in den Lehren seiner jüdischen urchristlichen religiösen Strömung des Judentums Gottes- und Nächstenliebe Vorrang gibt. Er übte zum Teil harte Kritik daran, dass sich deren Vertreter, die sich auch als eine gesellschaftlich-religiöse Elite verstanden, zwar den genauen Wortlaut des Gesetzes erfüllten und auf dessen strenge (teilweise durch eigene Regeln verschärfte) Einhaltung achteten, aber den Sinn hinter den Gesetzen nicht beachteten ...

zum vollständigenen Eintrag            >> hier

 
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