01. August 2007
| | Nds. Nichtraucherschutzgesetz tritt in Kraft
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Mit dem heutigen Tage tritt das in den Medien viel beachtete "Niedersächsische Gesetz zum Schutze vor den Gefahren des Passivrauchens" in Kraft. Die Geltung des Gesetzes erstreckt sich auch auf Einrichtungen des Sozial und Gesundheitswesens. Das möglicherweise das Gesetz nicht nur die Nichtraucher, wie es die Überschrift suggeriert, "schützt", sondern auch die Raucher vor weiteren gesundheitlichen Schäden bewahren hilft, bleibt abzuwarten. Zu beachten ist jedenfalls, das dieses Gesetz nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, Behörden und wie lautstark diskutiert in Gaststätten und Diskotheken gilt, sondern auch in Einrichtungen des Gesujndheitswqesens, Kinder und Jugendhilfeeinrichtungen. In letzteren äußerst rigoros und ohne Ausnahmeregelungen. Näheres ist dem Gesetz das wir unten zum download im pdf. Format zur Verfügung stellen zu entnehmen. Das niedersächsische Sozialministerium bietet bei Fragen zum Nichtraucherschutzgesetz eine eigene Telefonhotline an. Diese ist vom morgigen Donnerstag, 2. August, montags bis freitags, von 9 bis 12 Uhr, unter der Rufnummer (0511) 120 3009 zu erreichen. . Nichtraucherschutzgesetz download pdf 35 Kb
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