14. August 2007  | | Kann das sein? Insolvenz - Wenn gezahlter Lohn zurückgefordert wird |
Wie das ARD Politikmagazin Fakt in seiner gestrigen Ausgabe berichtete, verklagen immer mehr Insolvenzverwalter ehemalige Mitarbeiter - mit der Begründung, sie hätten die finanziellen Probleme ihres Arbeitgebers ahnen können. Wie an Beispielen belegt wird, haben bundesdeutsche Amtsgerichte die fragwürdige Deutung der 1999 novellierten Insolvenzordnung übernommen. Danach droht nun auch rechtmäßigen Lohnzahlungen an die Mitarbeiter die Anfechtung und damit die Rückzahlungspflicht der Löhne für geleistete Arbeit plus ggfls zusätzliche Zinsen. Eigentlich wollte man damit unrechtmäßige Zahlungen kurz vor Toresschluss zurückholen, doch in Gera richtet sich die Gesetzeslage nun voll gegen die Lohnempfänger. Jürgen Baumann vom DGB-Rechtsschutz Sachsen:
"Wenn sie den Insolvenzverwaltern folgen, müsste man alle Arbeitnehmer bundesweit in Kenntnis setzen, dass bei einer verzögerten Lohnzahlung, also einer verspäteten Lohnzahlung, sofort de facto selbst gekündigt wird oder die Arbeitskraft sofort zurückgehalten wird oder man eben schauen muss, dass man vielleicht sogar selbst einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellt. Das sind aber alles Dinge, die eigentlich so keiner will." Die Bundesjustizministerin sieht derzeit noch keinen Handlungsbedarf und hält die Arbeitnehmer hinreichend geschützt. Die Opposition fordert bereits eine Gesetzeskrrektur. Wir werden weiter berichten. Näheres zur Sendung: http://www.mdr.de/fakt/4751367.html#oben
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