22. August 2007  | | Neue Ausbildung zur Gesundheits- und Pflegeassistenz in Hamburg: Neue Helferausbildung soll für die gesamte Pflege qualifizieren |
Seit dem 1. August 2007 gibt es in Hamburg eine zweijährige, staatlich anerkannte Berufsausbildung nach dem BBiG zur "Gesundheits- und Pflegeassistenz". Der neue Ausbildungsgang löst die bisherigen Helferberufe Altenpflegehilfe und Krankenpflegehilfe ab. Der neue Assistenzberuf verfolgt einen generalisierten Ansatz und will die Auszubildenden zu Tätigkeiten in der stationären und ambulanten Altenpflege sowie im Krankenhaus qualifizieren. Der erste Durchgang von 26 Teilnehmern hat die Ausbildung bereits Anfang Juli 2007 im Rahmen eines Modellprojektes der Hamburgischen Pflegegesellschaft und der Behörde für Bildung und Sport erfolgreich abgeschlossen. Der neue zweijährige Ausbildungsgang ist dual - also betrieblich und teilzeitschulisch - angelegt. Zudem erhalten die vornehmlich Hauptschulabsolventen ein Berufsangebot, das den Zugang zu Gesundheits- und Pflegeberufen weiterhin offen hält und den Erwerb eines weiterführenden Schulabschlusses ermöglicht. Für die Erwachsenenbildung wird die Ausbildung zukünftig als Nachqualifikation (berufsbegleitende Ausbildung) in jedem Alter ohne Berufsschulpflicht und mit Verkürzungsmöglichkeiten angeboten. Die Ausbildung besteht aus: - mind. 2240 Std. praktische Ausbildung (Betrieb)
- mind. 960 Std. fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht (Berufsschule)
- mind. 500 Std. (anteilig von den 2240 Std. praktischer Ausbildung) außer-, über- oder innerbetriebliche Schulung (überbetriebliche Ausbildungsstätte)
Die betriebliche Ausbildung befähigt die Absolventen dazu, in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern, wie z.B. in der ambulanten, teilstationären und stationären Alten- und Krankenpflege tätig zu werden.
Als Ausbildungsvergütung werden von der Berufsschule für Auszubildende in der Gesundheits- und Pflegeassistenz im 1. Ausbildungsjahr ca. ¤ 680 und im 2. Ausbildungsjahr 730 ¤ monatlich empfohlen. Bewerben können sich Jugendliche mit einem Mindestalter von 16 Jahren auch ohne Hauptschulabschluss. Für Erwachsene (außerhalb der Berufsschulpflicht), gelten die Bedingungen gleichermaßen. Näheres zur Ausbildung siehe Info der Berufsschule für Auszubildende in der Gesundheits- und Pflegeassistenz download pdf 178 kb
Ausbildungs- und Prüfungsordnung download pdf 113 kb
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