29. August 2007
| | Kombilohn bei Caritas
Selbstverpflichtungserklärung soll hohe Qualität sichern
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Die fünf Caritasverbände in Nordrhein-Westfalen wollen rund 500 neue Kombilohnstellen in ihren Diensten und Einrichtungen schaffen. Der Verdienst werde dabei über dem Arbeitslosengeld II liegen, und die Beschäftigten würden fachlich und sozialpädagogisch begleitet. Ziel der Kombilohnstellen ist ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis, wenn die Förderung nach zwei Jahren ausläuft. Caritas setzt Maßstäbe für Kombilohn-Stellen
Selbstverpflichtungserklärung soll hohe Qualität sichern
Die Caritas in Nordrhein-Westfalen will nicht nur bis Ende des Jahres mindestens 500 neue Kombilohn-Stellen in ihren Diensten und Einrichtungen schaffen, sondern setzt sich dafür mit einer Selbstverpflichtungserklärung eigene Qualitätsmaßstäbe. Darin wird unter anderem festgelegt, dass die Eingruppierung innerhalb der Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes erfolgen soll, so dass der Verdienst in jedem Fall über dem Arbeitslosengeld II liegt. Die fünf Diözesancaritasverbände in NRW fordern die Träger der Einrichtungen auf, die Erklärung zu unterschreiben, wenn sie Kombilohnstellen neu einrichten. Dauer-Arbeitsplätze angestrebt
Deutlich gemacht werden soll damit der Anspruch unseres Kombilohn-Modells, benachteiligte Menschen in Arbeit zu bringen, erklärt der münstersche Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Mit der Unterschrift könne ein Zeichen gesetzt werden, dass der Träger seinen neuen Mitarbeitern dauerhafte Perspektiven für eine berufliche und gesellschaftliche Teilhabe eröffnen will. Gute Erfahrungen mit einer Selbstverpflichtung hat die Caritas bereits bei den Zusatzjobs gemacht. Gefordert wird auch beim Kombilohn, dass eine fachliche und wenn notwendig auch sozialpädagogische Begleitung des Beschäftigten gewährleistet wird. Auch sollen die Tätigkeitsbereiche so angelegt sein, dass sie den Mitarbeiter in seiner Persönlichkeit fördern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen. Festgelegt wird zudem, dass es sich in der Regel um Vollzeitstellen handeln soll und nur in Ausnahmefällen Teilzeitstellen eingerichtet werden. Ziel jeder Kombilohn-Stelle soll nach Möglichkeit ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis sein, wenn die in der Regel zweijährige Förderung durch ARGE, Optionskommune oder Arbeitsagentur ausläuft.
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