08. Oktober 2007
| | Klinikverkauf verfassungswidrig?
SPD und Grüne klagen vor dem Staatsgerichtshof gegen die Privatisierung der Psychiatrie |
SPD und Grüne im Landtag wollen noch diese Woche Verfassungsklage gegen den Verkauf der niedersächsischen Landeskrankenhäuser einlegen. Ein Gutachten bestätigt ihre verfassungsrechtlichen Bedenken. | | Man stelle sich einen Polizeieinsatz vor, bei dem ein Beamter die Einkesselung von Demonstranten anordnet, die Aktion aber von privaten Sicherheitsleuten durchführen lässt. Mit diesem anschaulichen Bild versuchte Ursula Helmhold, Fraktionsvize der Grünen (Foto), gestern die Situation im Maßregelvollzug nach dem Verkauf der Landeskliniken zu beschreiben. |
| | Dabei geht es um Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Straftäter. Für die privaten Klinikbetreiber offenbar ein lukratives Geschäft. Der Maßregelvollzug ist eine Gelddruckmaschine, so der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Schwarz (Foto). Schließlich habe das Land den Betreibern eine 98-prozentige Belegungsgarantie gegeben. |
Doch Bedenken, diese Aufgabe in private Hände zu geben, gab es von Anfang an. Maßregelvollzug ist vom Grundsatz ähnlich wie ein Gefängnisaufenthalt, so Helmhold. Nur möglicherweise lebenslänglich: Eine Entlassung ist abhängig vom Behandlungserfolg. Helmhold: Es gibt kaum einen anderen Bereich, der so stark in die Grundrechte eingreift. In der Tat schien eine vollständige Privatisierung wie etwa in Thüringen und Schleswig-Holstein auch der Landesregierung ein zu heißes Eisen zu sein. Niedersachsen entwickelte eine einmalige Spezialkonstruktion: Die Kliniken wurden bis auf die rein für den Maßregelvollzug ausgelegten Häuser verkauft, doch jeweils 14 Landesbeamte in den einzelnen Einrichtungen sorgen weiterhin dafür, das Zwangsmaßnahmen unter hoheitlicher Aufsicht vollzogen werden. Dass dies funktionieren kann, zweifelt aber auch ein von SPD und Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten an. Eine ständige Anwesenheit von Beamten sei so nicht zu gewährleisten, meint Mitverfasser Jörg-Martin Jehle, Strafrechtler an der Uni Göttingen. Doch schon die Aufgabenaufteilung in Anordnungen (durch Beamte) und Durchführung (durch private Mitarbeiter) von Zwangsmaßnahmen sei verfassungsrechtlich nicht tragbar. Staatliche Aufgaben sind Beamten vorbehalten, so Jehle. Ausnahmen müssten sachlich gut begründet sein. Offensichtlich sind die Gesetzesänderungen mit heißer Nadel gestrickt worden, so Uwe Schwarz, um möglichst schnell Geld in die Landeskasse zu spülen. Gestützt auf das Gutachten will die Opposition nächste Woche vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg gegen den Klinikverkauf klagen. Das Sozialministerium sieht der Verfassungsklage gelassen entgegen. Wir haben die verfassungsrechtlich strengste und durchdachteste Lösung, so Sprecher Thomas Spieker. Wir sind zuversichtlich, dass die Gesetze einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.
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