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19. Oktober 2007

 

Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe:

Diakonie-Mitarbeiter demonstrieren in Bielefeld

Aktionsbündnis ruft zur Kundgebung auf

 

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Arbeitgeberverband VdDD versucht Einschüchterung

 

Wie der WDR meldet, haben rund 250 Mitarbeiter aus Diakonie und Pflegeberufen heute Nachmittag in Bielefeld-Bethel demonstriert. Sie protestierten gegen den Versuch der evangelischen Arbeitgeber, aus dem bisher geltenden Bundesangestellten-Tarifvertrag (BAT-KF) auszutreten.

 

Der Protestzug formierte sich vor den von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel und verlief durch Bielefeld und endete mit einer Abschlusskundgebung am Altstädter Kirchplatz, dem Sitz des Landeskirchenamtes.

Dies war jedoch erst der Auftakt zu weiteren Aktionen. Am Montag tagt die Schiedskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in Düsseldorf. Ein breites Aktionsbündnis aus der agmav-Westfalen, dem ver.di Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, dem Landeskirchlichen Beirat für MAV Fortbildungen im Rheinland sowie nicht zuletzt dem Verband kirchlicher Mitarbeiter, Rheinland Westfalen-Lippe, hat für Montag zu einer Kundgebung am Tagungsort der Schiedskommission aufgerufen (siehe näheres hierzu im Aufruf).

 

Begleitet werden die Proteste der Arbeitnehmerinnen von einem kräftigen Säbelrasseln des Arbeitgeberverbandes VdDD. In einem vorab an die Mitgliedseinrichtungen gerichteten Rundschreiben (siehe Schreiben in pdf) warnt dieser vor den Folgen der Teilnahme an "tarifpolitischen Kundgebungen" mit der vermeintlichen Konsequenz des Lohnabzugs der Abmahnung und möglichen Kündigung, für den Fall der Teilnahme während der Arbeitszeit. Wenn dies noch selbstverständlich im Vorfeld allen Kolleginnen und Kollegen klar ist und Sie deshalb um ihre Teilnahme zu ermöglichen einen freien- oder einen Urlaubstag "opfern", geht der Verfasser des Rundschreibens der Geschäftsführer des VdDD I. Dreyer abschließend richtig zur Sache. So sind Mitarbeitervertreter nicht dazu berechtigt, Flugblätter zu verteilen oder Protestschreiben zu den Forderungen der Gewerkschaften zu verfassen.

...da hat der Arbeitgeber-Verband offenbar Angst bekommen, ob er seine Ziele in der ARK und im Schiedsverfahren am Montag so duchsetzen kann und reagiert mit Versuchen der Verunsicherung und Einschüchterung der MitarbeiterInnen und MAV´en kurz vor der Demo in Düsseldorf.

Aber - wir lassen uns nicht einschüchtern!

So der Vorsitzende der agmav - Westfalen Roland Brehm und stellt weiter fest:

Schon im MVG-EKD steht in § 33 (2) "...MAV und Dienststellenleitung achten darauf, ... dass die Vereinigungsfreiheit nicht beeinträchtigt wird..." !!!!

In diesem Sinne also auf zur Demo in Düsseldorf!

Jetzt erst recht.

 


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