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23. Oktober 2007

 

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Im FFFZ, dem FilmFunkFern-
sehzentrum in Düsseldorf 
verhandelte die Schieds-
kommission

 

Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe:

Proteste der Arbeitnehmerinnen erfolgreich

Schlichtungskommission empfiehlt Tarifübernahme 


Die Beschäftigten der Evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen und der Diakonischen Einrichtungen sollen auch weiterhin wie im öffentlichen Dienst bezahlt werden. Die Schlichtungskommission ist mit dieser Empfehlung voll dem Antrag der Mitarbeiter gefolgt. Zudem soll es eine Einmalzahlung von 900 Euro geben. In einer Stellungnahme wiesen die Kirchen darauf hin, daß sich das vor allem auf diakonische Einrichtungen negativ auswirken werde, weil sie unter starkem Konkurrenzdruck stünden. Sie hatten die Abkehr von der Bezahlung analog zum öffentlichen Dienst verlangt (siehe Meldung).

 

Arbeitsrechtliche Schiedskommission hat entschieden

Neuer Tarif bei Kirche und Diakonie in Anlehnung an den TVöD

 

 

Für rund 140.000 Beschäftigte in Kirche und Diakonie innerhalb der drei Landeskirchen und der drei Diakonischen Werke Rheinland, Westfalen und Lippe hat die Arbeitsrechtliche Schiedskommission am 22. Oktober über die zukünftige Gestaltung des kirchlichen Tarifes, des BAT-KF entschieden.

Der BAT-KF/ MTArb-KF ist das kirchliche Tarifwerk, das mit den Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter der drei Landeskirchen, ihrer Kirchenkreise, Verbände und Gemeinden ebenso wie in vielen diakonischen Einrichtungen vereinbart ist.

Die Arbeitsrechtliche Schiedskommission war zur Entscheidung als verbindliche Schlichtung angerufen worden, da sich die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterverbände VKM-RWL und Marburger Bund sowie der Kirchen und der Diakonischen Werke nicht einigen konnten.

 

Der Beschluss der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission lautet:


Der BAT-KF und der MTArb-KF werden gemäß der Vorlage Nr. 13/2007 einschließlich der Übergangsregelungen, wie sie Gegenstand der Abstimmungen der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland/Westfalen/Lippe waren, geändert. Näheres siehe auch Rundschreiben des DW AR 10 2007 in pdf

Die Änderungen und die Übergangsregelungen treten am 1. Juli 2007 in Kraft.

Die Arbeitsrechtliche Schiedskommission empfiehlt, die Möglichkeit für einrichtungsspezifische, in der Regel befristet gültige, und für refinanzierungsbedingte Abweichungen zu schaffen.

Die Arbeitsrechtliche Schiedskommission empfiehlt, die Regelungen zu 1. in angemessener Zeit – spätestens aber binnen vier Jahren – zu überprüfen und sie gegebenenfalls strukturell, auch hinsichtlich des Tabellenwerkes, abzuändern oder zu ergänzen.

Mit dieser Richtungsentscheidung hat die Kommission dem Antrag der Mitarbeiterseite entsprochen und neben der inhaltlichen Ausgestaltung des Vergütungssystems des BAT-KF entsprechend dem TVöD auch eine Einmalzahlung von 900 Euro festgelegt.

Dazu erklären die Landeskirchen in Rheinland, Westfalen und Lippe gemeinsam mit ihren Diakonischen Werken:

Nach dem Beschluss der Schiedskommission gilt im Rahmen des BAT-KF ein Vergütungssystem entsprechend dem des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und des TV Ärzte in Kirche und Diakonie in Rheinland, Westfalen und Lippe. Dies bewirkt nicht den großen Schritt nach vorn, den wir erhofft hatten. Für die verfasste Kirche werden sich die daraus ergebenden Folgen nicht so stark auswirken wie für die diakonischen Einrichtungen. Denn diese stehen unter wirtschaftlichem Konkurrenzdruck. Sie müssen nun ohne die Öffnungen im Tarifrecht, die sie erhofft haben, auskommen. Die Schiedskommission hat aber gleichzeitig die Notwendigkeit hervorgehoben, künftig refinanzierungsbedingte Abweichungen zu schaffen. Das ist eine zukunftsträchtige Möglichkeit zur Bewältigung der vor uns liegenden Probleme.

 
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