26. Oktober 2007
 | | NPD vor Gerichten erfolglos NPD bläst Bundesparteitag in Oldenburg abHoliday Inn verzichtet auf ungebetene Gäste |
Die rechtsextreme NPD hat ihren für dieses Wochenende geplanten Bundesparteitag abgesagt. Die Partei scheiterte am Donnerstag mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Oldenburg in Niedersachsen, mit dem sie den Betreiber der Weser-Ems-Halle zur Bereitstellung des Veranstaltungsortes zwingen wollte. Den Antrag der NPD, mit dem sie die Veranstaltung ihres Bundesparteitags in der Weser-Ems-Halle durchsetzen wollte, hatte das Verwaltungsgericht an das Landgericht Oldenburg verwiesen. Die dagegen an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht gerichtete Beschwerde blieb erfolglos.
Der Antrag der NPD, die Betreiberin der Weser-Ems-Halle in Oldenburg im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihr für den am 27. und 28. Oktober 2007 geplanten Bundesparteitag Räumlichkeiten zu vermieten, blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg als auch vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht erfolglos.
Nachdem die NPD bei der Betreiberin der Weser-Ems-Halle, einer juristischen Person des Privatrechts, vergeblich beantragt hatte, ihr für den Bundesparteitag Räumlichkeiten zu vermieten, hat sie bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg den Erlass einer dahingehenden einstweiligen Anordnung beantragt. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. Oktober 2007 den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Landgericht Oldenburg verwiesen. Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde der NPD hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. Oktober 2007 (10 OB 231/07) zurückgewiesen. Nun blieb auch die erneute Klage vor dem Landgericht Oldenburg erfolglos.
 | | Bundesverfassungsgericht weist Klage ab
|
Die rechtsextreme NPD ist endgültig mit dem Versuch gescheitert, die sofortige Auszahlung eines Abschlags der staatlichen Parteienfinanzierung in Höhe von rund 277 000 Euro zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Partei aus formalen Gründen. Die NPD habe den Rechtsweg noch nicht erschöpft, hieß es zur Begründung.
 | | Holiday Inn verzichtet auf ungebetene Gäste |
Bemerkenswert. Business geht scheinbar doch nicht über alles. In eindeutiger Klarheit zeigte das Management des Holiday Inn Dresden Moral und verzichtet auf den Besuch sächsischer NPD Landtagsabgeordneter und bekannte sich öffentlich dazu. Siehe nachfolgenden Brief. NPD Fraktion im Sächsischen Landtag Herren H. Apfel und A. Delle Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Frankfurt, 18. Oktober 2007 Ihre Zimmerreservierung im Holiday Inn Dresden Sehr geehrter Herr Apfel,
sehr geehrter Herr Delle, wir erhielten heute Ihre über www.hotel.de getätigte Reservierung für den 7. November 2007 und sind einigermassen erstaunt, dass Sie ausgerechnet ein amerikanisches Hotelunternehmen mit ausländisch klingendem Namen bevorzugen. Da Sie in unserem Hause nicht willkommen sind und ich es auch meinen Mitarbeitern nicht zumuten kann, Sie zu begrüssen und zu bedienen, haben wir hotel.de gebeten, die Buchung zu stornieren. Sollte dies aus vertraglichen Gründen nicht möglich sein, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich sämtliche in unserem Hause durch Sie getätigten Umsätze unmittelbar als Spende an die Dresdner Synagoge weiterleiten werde. Betrachten Sie dies als kleinen Beitrag zur Wiedergutmachung für die Schäden, die Ihre damaligen Gesinnungsgenossen der Synagoge und vor allem ihren früheren Besuchern zugefügt haben. Eine Kopie dieses Schreibens leiten wir an die Dresdner Presse weiter. In der Hoffung, daß Sie eine zu Ihnen passende Unterkunft finden und uns Ihr Besuch erspart bleibt verbleiben wir mit freundlichen Grüssen MACRANDER HOTELS GmbH & Co. KG Johannes H. Lohmeyer Geschäftsführer Zur Nachahmung empfohlen !!!
Zurück
|