02. November 2007 Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) Änderung der Satzung fand nicht die erforderliche Mehrheit Wie die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im DWBO meldet, ist der Versuch, das geltende Gebot der "Tariftreue" im DWBO aufzuweichen, vorerst gescheitert. Auf der gestrigen Mitgliederversammlung des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz fand eine Vorlage zur Änderung der Satzung hinsichtlich des von den Mitgliedern des DWBO anzuwendenden Arbeitsrechts nicht die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit. Die Mitglieder des DWBO sind daher auch weiterhin verpflichtet, auf die Arbeitsverhältnisse in ihren Einrichtungen kirchlich-diakonisches Arbeitsrecht anzuwenden. Nach der Beschlussvorlage hätten die Mitglieder zukünftig auch solches Arbeitsrecht anwenden können, das dem diakonischen Arbeitsrecht wesensgleich ist bzw. dem Grundgedanken des diakonischen Arbeitsrechts nicht widerspricht. Dies hätte eine weitgehende Öffnung für fast jegliche Änderung eröffnet. Dem Lohndumping wäre so Tür und Tor geöffnet. In den Mitgliedseinrichtungen des DWBO sind insgesamt ca. 52.000 Mitarbeitende beschäftigt.
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