08. November 2007  | | Arbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung Altenheimleiter belästigte Mitarbeiterinnen
|
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch einen Vorgesetzten rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Das hat am Mittwoch das Arbeitsgericht Göttingen entschieden. Dort hatte der frühere Leiter eines Göttinger Seniorenzentrums gegen die Stadt geklagt, nachdem diese ihm im Juni dieses Jahres fristlos gekündigt hatte. Zuvor hatten mehrere Mitarbeiterinnen ausgesagt, dass ihr Vorgesetzter sie wiederholt sexuell belästigt habe. Der ehemalige Altenheimleiter wollte mit seiner Klage die Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung erreichen. Das Gericht sah die Vorfälle jedoch als sehr gravierend an. Der 61-Jährige habe die rote Linie deutlich überschritten und seine Vorgesetztenstellung für sexuelle Übergriffe ausgenutzt. Deshalb sei die fristlose Kündigung gerechtfertigt.
Insgesamt hatte das Gericht neun betroffene Frauen als Zeuginnen geladen. Diese wurden allerdings nicht alle befragt. Bereits die Aussagen von vier Frauen reichten dem Gericht für eine Entscheidung aus. Nach den Aussagen der Mitarbeiterinnen mussten sie immer wieder Berührungen, Tätscheleien und Nachstellungen ertragen. Eine Auszubildende berichtete, dass ihr Chef sie gezielt jeden Morgen abgepasst habe, wenn sie zur Frühschicht kam. Einmal habe er sie plötzlich auf die Wange geküsst. Er habe ihr einen Kosenamen gegeben und sei ihr ständig gefolgt.
Zurück
|