27. November 2007Arbeits und Dienstrechtliche Kommission (ADK) beschließt Sonderzahlung für die Beschäftigten der Kirchen in Niedersachsen
| | Zur Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in der ADK hatten die Mitarbeiter zuvor 11.000 Unterschriften gesammelt, die am Montag vor dem Landeskirchenamt in Hannover übergeben wurden. In der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) vom 26. November 2007 haben sich die Vertreter der kirchlichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Bereich der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen auf eine Sonderzahlung in Höhe von 30 % eines Monatsbruttolohns geeinigt. Der Betrag wird mit dem Dezember-Gehalt ausgezahlt. Darüber hinaus haben sich die Verhandlungspartner auf folgende Erklärung verständigt. |
Ergänzend zu der heute beschlossenen Änderung der DienstVO beschließt die ADK: Die beschlossene Sonderzahlung für 2007 ist Bestandteil des auszuhandelnden Gesamtpakets. Sollte in den weiteren Verhandlungen eine Anwendung der Entgelttabelle nach dem TV-L vereinbart werden, wird zugleich ein vereinfachtes Überleitungsverfahren vereinbart, das sich am Vorbild vereinfachter Überleitungsregelungen aus anderen Gliedkirchen der EKD orientiert. § 18 TV-L (Einführung eines Leistungsentgeltes) findet keine Anwendung. Die Nichtanwendung ist Bestandteil des Gesamtpakets." Die Zahlung von 30% eines Monatsbruttolohns wird also nicht mehr mit einem Weihnachtsgeld 2008 verrechnet, so wie dies in der letzten Verhandlungsrunde noch von den Arbeitgebern gefordert worden war. Mit dieser Einigung sind uns weitere Schritte in der Verständigung auf den TV Länder gelungen; wir gehen nun von der Anwendung der Tablle des Tarifvertrages der Länder aus!
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