05. Dezember 2007  | | Bremer Petition soll kirchliche Leiharbeit stoppen |
Der schwelende Konflikt um die Leiharbeit in der kirchlichen "Stiftung Friedehorst" in Bremen spitzt sich erneut zu. Mitarbeitervertreter des größten diakonischen Unternehmens im Land Bremen bereiten eine Petition für den Bundestag vor, mit der über eine Ergänzung des Grundgesetzes letztlich erreicht werden soll, dass die fortgesetzte Leiharbeit in Friedehorst gestoppt wird.
Die Petition solle in der kommenden Woche auf den Weg gebracht werden, kündigte Mitarbeitervertreter Bernd Rautenberg am Dienstagabend im Verlauf einer Podiumsdiskussion an. Der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte im Oktober 2006 kirchlich-diakonischen Arbeitgebern Grenzen beim Einsatz von Leiharbeitern gesetzt. In einem Beschluss hielt der Zweite Senat unter Vorsitz von Hans-Wolf Friedrich fest, eine auf Dauer angelegte Beschäftigung von Leiharbeitnehmern sei mit dem Kirchenarbeitsrecht nicht vereinbar. Sie widerspreche dem kirchlichen Grundsatz des Leitbildes von der Dienstgemeinschaft (Az: II-0124/M35-06 l). Diese Rechtsprechung habe in der Praxis von Friedehorst so gut wie nichts bewirkt, sagte Rautenberg. Nach wie vor beschäftige Friedehorst in größerem Umfang Leiharbeitskräfte, die zu einem sehr viel niedrigeren Tarif entlohnt würden als die Stammbelegschaft. Zudem habe das Unternehmen kürzlich unter dem Namen "Diakonische Dienste" eine neue Gesellschaft gegründet, die nicht der Diakonie angehöre. Deren Beschäftigte sollten künftig Kernaufgaben anderer Dienststellen übernehmen.
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