17. Dezember 2007Tarifvertrag der Christlichen Gewerkschaften für Leiharbeiter ungültig? Die Tarifverträge von Hunderttausenden Leiharbeitern in Deutschland sind möglicherweise ungültig. Das geht aus Recherchen des Münsteraner Arbeitsrechtlers Peter Schüren hervor, wie die ARD am 10. Dezember in einer Vorabmeldung zur Sendung »Report Mainz« mitteilte. Betroffen seien Leiharbeiter, deren Arbeitgeber einen Haus- oder Flächentarifvertrag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit(CGZP) anwenden. Schüren kommt in einer neuen Studie zu dem Ergebnis, dass die deutschen Arbeitsgerichte »seit2003 nahezu ausnahmslos« die Tariffähigkeit der CGZP bezweifelt hätten. »Unter dem Deckmantel eines Tarifvertrages wird ein Billigstlohn realisiert, mehr nicht«,sagte Schüren der ARD. Schüren hatte bei den Arbeitsgerichten in Deutschland recherchiert, wie Gerichtsverfahren enden, wenn Leiharbeitnehmer die Tariffähigkeit der CGZP infrage stellten und gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft einforderten. Laut seiner Studie wurde nach ARD-Angaben nur eine einzige Klage eines Leiharbeitnehmers abgewiesen. In 84Prozent der Fälle hätten die Verfahren mit Vergleich geendet. Die restlichen Verfahren seien ausgesetzt oder noch nicht entschieden. Die Mantel- und Haustarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit erfassen nach ARD-Angaben rund die Hälfte aller Leiharbeitsverhältnissein Deutschland. In Deutschland gibt es derzeit rund 670.000 Zeitarbeiter. Ihre Anzahl hat sich in den vergangenen zwölf Jahren vervierfacht. In der Branche gibt es mehrere Arbeitgeberverbände, die zum Teil mit den christlichen Gewerkschaften oder mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund einen Tarifvertrag abgeschlossen.
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