20.Dezember 2007  | | Bundesverfassungsgericht Verwaltung von Hartz-IV Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig !Chance für Neuregelung |
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Hartz-IV-Verwaltung findet Zustimmung sowohl vom Diakonischen Werk der EKD, wie von den Gewerkschaften. Einhellige Meinung ist, dass damit die Chance bestehe , die Fehler der Vergangenheit grundlegend zu korrigieren. Es muss jetzt mit allen Beteiligten eine Diskussion über die rechtssichere Gestaltung dieses Bereiches geführt werden, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Isolde Kunkel-Weber. Dabei müssten sowohl die materielle Grundsicherung als auch die Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt berücksichtigt werden. Gleichzeitig gelte es, lokale Kompetenzen und Vernetzung vor Ort mit den Stärken der Arbeitsagentur bei Vermittlung und Arbeitsmarktinstrumenten wirksam zu verbinden, betonte Kunkel-Weber. Kritisch betrachte ver.di den hohen Anteil von fast einem Drittel an befristet Beschäftigten in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEN). Die Leistungen des SGB II bestünden auf Dauer. Demzufolge werde auch dauerhaft qualifiziertes Personal benötigt. Eine solch wichtige Dienstleistung ist nur mit qualifiziertem Personal, mit Fort- und Weiterbildung sowie Maßnahmen der Personalentwicklung herzustellen und zu betreiben. Das wird von einer hohen Befristungsquote erheblich behindert, sagte Kunkel-Weber.
Hochproblematisch sei auch die unzumutbar hohe Belastung der Beschäftigten. Deswegen sei es dringend geboten, gemeinsame Standards bei Beratung und bei Leistungserbringung zu etablieren.
Das Diakonische Werk der EKD begrüßt ebenfalls das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Trägerschaft bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), wonach die Arbeitsgemeinschaften verfassungswidrig sind. "Im Interesse der Menschen, die auf bessere Förderung und Unterstützung angewiesen sind, müssen praktikable Verwaltungsstrukturen und klare Verantwortlichkeiten oberste Priorität haben", kommentiert der Präsident der Diakonie, Klaus-Dieter Kottnik, das Urteil. "Die Politik muss hier ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden."
Es müssten endlich sinnvolle Rahmenbedingungen für diesen für einen großen Teil der Bürger wichtigen Bereich geschaffen werden. "Die Kompetenzen müssen zwischen dem Bund und den Landkreisen und kreisfreien Städten sinnvoll verteilt werden und für die Bürger nachvollziehbar sein." fordert Kottnik. " Es kann nicht sein, dass die Rechtsunsicherheit durch die Verwaltungsstrukturen die Unterstützung der Menschen behindert." Qualifizierung und Förderung müssten im Vordergrund stehen.
"Das Diakonische Werk wird sich im Interesse der Menschen an der Diskussion um sinnvolle Förderstrukturen beteiligen." kündigt der Diakonie-Chef an.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
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