21. Januar 2008  | | Bundesgerichtshof stoppt Klinikfusion
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Zukäufe des privaten Krankenhauskonzerns Rhön AG in Unterfranken endgültig gestoppt (Az. KVR 26/07). Nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Kartellsenats würde der Zukauf eine marktbeherrschende Stellung des Konzerns in der Region Bad Neustadt/Bad Kissingen schaffen. Schon jetzt halte die Rhön AG einen Marktanteil von deutlich mehr als 40 Prozent. Damit bestätigte der BGH das Verbot des Bundeskartellamtes. Der Klinikkonzern wollte das Kreiskrankenhaus Bad Neustadt an der Saale vom Landkreis kaufen und meldete das Vorhaben im September 2004 dem Bundeskartellamt. Juristisch umstritten war, ob auf Fusionen von Krankenhäusern das Kartellrecht überhaupt anwendbar ist. Der BGH bejahte die Grundsatzfrage. Auch Kassenpatienten wählten das Krankenhaus selbst aus, in dem sie sich behandeln lassen wollten, und seien folglich von Fusionen in marktrelevanter Weise betroffen.
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