23. Januar 2008

| | DGB fordert: Kürzung der Pendlerpauschale sofort zurücknehmen! Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig |
Der Bundesfinanzhof in München hat den rund 15 Millionen Pendlern in Deutschland Hoffnung auf Steuerentlastungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gemacht: Nach Ansicht des obersten deutschen Finanzgerichts ist die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig. Die Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst und müssten daher bei der Steuerzahlung berücksichtigt werden. So der Vorsitzende des Sechsten Senats, Hans-Joachim Kanzler. Zwei Klagen von Steuerzahlern leitet der Bundesfinanzhof damit an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund bezeichnete Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki die Entscheidung des Bundesfinanzhofs als "hocherfreulich". Die Große Koalition müsse die Kürzung nun rasch zurücknehmen. DGB fordert: Kürzung der Pendlerpauschale sofort zurücknehmen! "Die Gewerkschaften haben mit Hilfe von Rechtsgutachten von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Aberkennung der Fahrtkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Werbungskosten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und darüber hinaus auch eine unzumutbare Härte darstellt", betonte Claus Matecki. Die Große Koalition dürfe nun nicht darauf warten, ihr beharrliches Festhalten an der Kürzung auch vor dem Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bescheinigt zu bekommen. "Das wäre mehr als eine peinliche juristische Schlappe und würde das ohnehin angeschlagene Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Politik unterhöhlen", unterstrich Claus Matecki. Jetzt gelte es den Schaden zu begrenzen und die Pendlerpauschale als eine der wenigen Steuer-Absetzmöglichkeiten für Beschäftigte sofort wieder auf den Rechtsstand von 2006 zu bringen.
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