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20 Februar 2008

 

Bremer Arbeitsgericht entscheidet:

5 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig!!!!

Auspackkräfte in Supermärkten ziehen vor Gericht

 

 Auspackhilfen im Supermarkt dürfen nicht mit einem Stundenlohn von nur 5 Euro abgespeist werden. Mit diesem Urteil gab das Arbeitsgericht Bremen jetzt fünf Mitarbeiterinnen eines Berliner Unternehmens Recht, die in Märkten der Kette Extra in der Hansestadt die Regale auffüllten. Die Richter erklärten den gezahlten Stundenlohn für sittenwidrig und verurteilten das Unternehmen AS Auspackservice, den eigentlich fälligen Tariflohn nachzuzahlen (Az.: 9 Ca 9331/07).

Der Mindestlohn im Bremer Einzelhandel liegt laut Tarifvertrag bei 9,70 Euro brutto je Stunde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat zwei Monate Zeit, schriftlich Einspruch zu erheben. Ob die Berliner von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, blieb gestern offen. AS gab keine Stellungnahme ab.

Ein so eindeutiges Urteil überraschte selbst ver.di-Sekretär Richard Schmid, der die Verfahren begleitet hatte. Zumal die fünf Fälle vor verschiedenen Kammern des Gerichts verhandelt wurden. „Ja, solche Löhne sind leider nicht unüblich in der Branche“, sagte Schmid. Der billigste Anbieter bekomme eben den Zuschlag. Die fünf Klägerinnen, die bei AS beschäftigt waren, hätten sich im vergangenen Jahr mit der Bitte um Beistand an ihn gewandt.

Dass sie bei Krankheit keinen Lohn mehr erhielten und Urlaub nur unbezahlt nehmen konnten, hätten die Frauen stillschweigend hingenommen. Auch dass sie ohne Bezahlung länger arbeiten mussten, wenn sie mehr als die veranschlagten drei Stunden für das Auffüllen der Regale brauchten, hätten sie noch zähneknirschend akzeptiert, berichtete Schmid. „Die glaubten, es sei ihre eigene Schuld, wenn sie die Arbeit in der vorgegebenen Zeit nicht schaffen.“ Erst als die Frauen auf den Lohn für acht geleistete Arbeitsstunden komplett verzichten sollten, weil sie ihre Aufgaben angeblich fehlerhaft ausgeführt hätten, habe dies das Fass zum Überlaufen gebracht, sagt Schmid.

Ein Sprecher der Real-SB-Warenhaus GmbH in Mönchengladbach, zu der bis Mitte dieses Jahres noch die inzwischen an Rewe verkauften Extra-Märkte gehören, bestätigte die Zusammenarbeit mit AS Auspackservice. Es bestehe ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Unternehmen und Extra, der aber nicht für die weitaus größere Supermarktkette Real gelte. AS-Beschäftigte würden auch in niedersächsischen Extra-Märkten eingesetzt. Über die Löhne, die dort gezahlt werden, konnte der Sprecher allerdings nichts sagen. Man werde den Fall eingehend prüfen, es habe am Montag bereits Gespräche mit Verantwortlichen bei AS gegeben, sagte er.

In Niedersachsen liegt der Tariflohn im Einzelhandel nach Schmids Angaben bei 8,98 Euro je Stunde und damit deutlich unter dem von Bremen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass auch hiesigen Arbeitsgerichten demnächst eine Klagewelle von sittenwidrig beschäftigten Auspackhilfen ins Haus steht.

 
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