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03. April 2008

 

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EuGH kippt Landesvergabegesetz Niedersachsen

Land darf auf Baustellen keine Tariflöhne vorschreiben

 

Die Vergabe öffentlicher Aufträge darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht an die Zahlung ortsüblicher Tariflöhne geknüpft werden. Eine entsprechende Vorschrift des Landes Niedersachsen verstößt gegen europäisches Recht. Die obersten EU-Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die niedersächsische Lohn-Vorgabe nicht nach den entsprechenden Vorschriften der EU-Richtlinie festgelegt worden sei. Der genannte Tarifvertrag sei nicht für allgemein verbindlich erklärt worden. Das Land hätte Unternehmen aus anderen EU-Staaten bestimmte Mindestlöhne nur vorschreiben dürfen, wenn der Bautarif in Niedersachsen für alle gelten würde.

 

Verknüpfung mit bundesweitem Tarif möglich

 

Eine Sprecherin der EU-Kommission erläuterte, dass die entsprechende EU-Richtlinie drei Möglichkeiten für Lohnvorgaben bei öffentlichen Aufträgen vorsehe: Entweder müsse ein allgemein verbindlicher Tarifabschluss vorliegen oder ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn oder ein Tarifvertrag zwischen den größten Tarifpartnern, der eine große Mehrheit der Arbeitnehmer abdecke. Eine Verknüpfung der Auftragsvergabe mit dem bundesweiten Bautarif wäre beispielsweise möglich gewesen, sagte Kommissionssprecher Johannes Laitenberger.

Im konkreten Fall ging es um den Bau der Justizvollzugsanstalt Göttingen-Rosdorf. Den Zuschlag dafür erhielt ein deutsches Unternehmen, das sich zur Zahlung der im Tarifvertrag für das Baugewerbe vorgesehenen Entgelte verpflichtet hatte - wobei diese Tarife über den im Entsendegesetz festgelegten Mindestlohn hinausgingen. Nachträglich stellte sich jedoch heraus, dass ein polnischer Subunternehmer seinen auf der Baustelle eingesetzten Arbeitern weniger gezahlt hatte als im Vertrag vereinbart war.  


Niedersachsen forderte 85.000 Euro

 

Das Land Niedersachsen forderte das deutsche Unternehmen daraufhin auf, eine Vertragsstrafe in Höhe von 85.000 Euro zu zahlen. Das Oberlandesgericht Celle wandte sich an den EuGH, weil es als Berufungsgericht in dem Rechtsstreit zu entscheiden hat.

Nach dem Urteil des EuGH darf das Land nicht verlangen, dass auf seinen Baustellen tätige Arbeitnehmer Tariflohn erhalten. Der fragliche Tarifvertrag sei nämlich von der Bundesregierung nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden, meinten die Richter

Nach dem Urteil des EuGH darf das Land aber nicht verlangen, dass auf seinen Baustellen tätige Arbeitnehmer den ortsüblichen Tariflohn erhalten. Den Unternehmen könne lediglich die Zahlung eines nationalen Mindestlohns für das Baugewerbe abverlangt werden.

 

Nieders. Wirtschaftsministerium: Gesetz sofort aufheben

 

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium begrüßte das Urteil. Staatssekretär Joachim Werren forderte, das im Jahr 2002 - unter der rot grünen Landesregierung - verabschiedete Landesvergabegesetz müsse sofort aufgehoben werden. Es ziehe für Auftraggeber und Auftragnehmer einen beträchtlichen bürokratischen Aufwand nach sich

 

Scharfe Kritik aus der IG BAU

 

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IG-BAU-Chef Wiesehügel lehnte das Urteil als "Schritt zum Raubtierkapitalismus" ab

 

Das Bundesarbeitsministerium will jetzt prüfen, welche Folgen das Urteil für die im Bund geplante Reform des Vergaberechts haben könnte. Eine Sprecherin sagte, für eine Bewertung sei es noch zu früh. Scharfe Kritik an dem Urteil kam von der Gewerkschaft IG BAU. Der EuGH verhindere, dass öffentliche Auftraggeber die Einhaltung von Tarifverträgen zur Voraussetzung für Aufträge machen, sagte IG-BAU-Chef Klaus Wiesehügel. "Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt hin zum Raubtierkapitalismus, der dazu führen wird, dass die Bürger Europa endgültig ablehnen." Es sei nie die Absicht des europäischen Gesetzgebers gewesen, mit der Entsenderichtlinie "Höchstbedingungen" zu verabschieden, sondern einen "Mindestschutz" für entsandte Arbeitnehmer zu garantieren.

 

Nach einer Übersicht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung gibt es Tariftreuegesetze auch in Berlin, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein.

 

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Gesetzliche Mindestlöhne sind nach der EuGH-Entscheidung wichtiger denn je

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer sagte am Donnerstag in Berlin zur EuGH-Entscheidung zum niedersächsischen Vergabegesetz:

"Die europäische Vergabe-Richtlinie aus 2004 legt fest, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein Mitgliedstaat auch soziale Kriterien und Tariftreueregelungen berücksichtigen darf. Durch diese EuGH-Entscheidung wird das jetzt konterkariert.

Durch die dogmatische Auslegung der Entsenderichtlinie wird die Zulässigkeit der niedersächsischen Tariftreueregelungen eingeschränkt. Der Gerichtshof akzeptiert in diesem Fall nicht, dass es in Bezug auf Vergaberegelungen einen zwingenden Arbeitnehmerschutz geben kann, der höhere Löhne vorsieht als nur den Mindestlohn nach Entsenderichtlinie.

Der DGB fordert deshalb EU-Kommission und Rat auf, rasch dafür zu sorgen, dass durch Tariftreueregelungen in Vergabegesetzen weder die Entsenderichtlinie berührt wird noch ein ungerechtfertigter Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit erfolgt. Die Tariftreueregelungen an sich wurden nicht in Frage gestellt.

Wir appellieren an die Bundesregierung, diese Forderung zu unterstützen und auch auf nationaler Ebene gesetzliche Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen für alle Branchen zu schaffen. Der Wettbewerb darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden!"

 


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