30. Mai 2008  | | Gericht stoppt Niedriglohn bei KiK Teilzeitmitarbeiterin erhält 8,21 Euro statt 5,20 Euro
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Der Textildiscounter KiK muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund den Stundenlohn einer Teilzeit-Angestellten (58) um rund drei Euro anheben. Das Gericht stufte die bisherige Bezahlung der Verkäuferin gestern als sittenwidrig ein. Die 4. Kammer signalisierte dem Discounter auch, dass sie die gesamten arbeitsvertraglichen Vereinbarungen des Unternehmens für gesetzwidrig halte. Wörtlich sagte die Richterin an die Adresse des Unternehmensanwalts: Was Sie da machen, das geht so nicht. Die Klägerin aus Mülheim (Ruhr) hatte bisher 5,20 Euro pro Stunde erhalten. Angemessen seien jedoch mindestens 8,21 Euro, so das Gericht. 
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