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2. Juli 2008

 

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Gutachten stellt fest: Mit Ausgründungen verlieren Einrichtungen den kirchlichen Charakter

Die Unternehmen setzen so ihre Sonderrechte aufs Spiel und müssten aus dem Diakonischen Werk ausgeschlossen werden.

Stuttgart - Ein Rechtsgutachten bringt die württembergische Diakonie in Zugzwang. Mit Auslagerungen und Neugründungen hätten viele ihrer Einrichtungen den kirchlichen Charakter verspielt, heißt es dort. Nun will die Diakonie die Tarifflucht stoppen und die Sünder zurückholen

Der Fall von Auslagerung ist extrem: In einem diakonischen Pflegeheim sind nur noch der Geschäftsführer und der Hausmeister zum kirchlichen Tarif angestellt. Das komplette Pflegepersonal aber wird von einer eigens zu diesem Zweck gegründeten, schlechter bezahlenden Tochtergesellschaft ausgeliehen. Was nach Lohndrückerei ausgerechnet im kirchlichen Bereich klingt, ist offenbar traurige Realität. Denn das Beispiel findet sich in einem vom Diakonischen Werk Württemberg (DWW) in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten. Die 144-seitige Expertise, die der StZ vorliegt, soll nicht nur die Zulässigkeit solcher Konstrukte klären, sie soll auch den Verantwortlichen des größten Wohlfahrtsverbands im Land Handlungsempfehlungen geben. "Das zitierte Beispiel stammt zwar nicht aus Württemberg, dennoch verstärkt sich seit zehn Jahren der Trend zu Aus- und Neugründungen auch in unseren Einrichtungen", sagt der Diakonie-Chef Helmut Beck erklärend dazu.

Der Sozialmarkt ist umkämpft

Dabei geht es den jeweiligen Trägern meist um Kostensenkung, um auf dem umkämpften Sozialmarkt, wo auch die Tagessätze kaum noch steigen, mitzuhalten. Deshalb werden neue Pflegeheime als eigenständige Gesellschaften geführt, ambulante Angebote in der Behinderten- und Jugendhilfe in gemeinnützige GmbHs gepackt oder Kantine, Reinigung sowie Werkstatt in separate Serviceunternehmen ausgelagert. Das kirchliche Arbeitsrecht mit seinen Mitbestimmungsmöglichkeiten und die höheren kirchlichen Tarife bleiben in den neuen Gesellschaften auf der Strecke. Offiziell ist das neue Unternehmen auch kein Mitglied des DWW. Da die Muttereinrichtung aber zum Verband gehört, bleibt es beim christlichen Anspruch und dem werbewirksamen Auftritt unter dem diakonischen Logo des Kronenkreuzes.

Wer meint, dies seien Einzelfälle unter den 2250 sozialen Einrichtungen mit ihren 40.000 hauptamtlichen Mitarbeitern im Verband, der irrt. Fast alle großen Träger seien betroffen, heißt es beim DWW: die Evangelische Heimstiftung ebenso wie die Diakonie Stetten oder die Evangelische Gesellschaft. Über derartige Aktivitäten fällt die von Ulrich Bälz erstellte Expertise freilich ein eindeutiges Urteil. Die partielle Flucht aus dem kirchlichen System sei grundsätzlich unzulässig, erklärt der emeritierte Tübinger Rechtsprofessor. Denn das verantwortliche Unternehmen verletze seine Treuepflicht gegenüber dem Wohlfahrtsverband. Es setze so seine Sonderrechte aufs Spiel und müsste aus dem Diakonischen Werk ausgeschlossen werden. Außerdem hätten die entsprechenden Aktivitäten die Zustimmung des Verbands benötigt, so der Jurist. Die ist aber nie erfolgt.

Bälz belässt es allerdings nicht bei dem Verdikt. Er schlägt auch einen Ausweg für die Zukunft vor: die aus- und neugegründeten Unternehmen müssten ihrerseits Mitglieder im Diakonischen Werk werden. Dafür gäbe es mehrere Voraussetzungen. In der Regel sei die Rückkehr zum kirchlichen Arbeitsrecht nötig. Das Gutachten bringt nun einerseits die Diakonie in Zugzwang, weil es eine alte Grauzone ausleuchtet, andererseits ist es geeignet, bei den kritisierten Trägern Überzeugungsarbeit zu leisten.

"Vielen von ihnen war nicht bewusst, dass sie ihre Kirchlichkeit aufs Spiel setzen", sagt Beck. Der Oberkirchenrat findet, es sei "höchste Zeit, die Dinge zu regeln". Bisher drückte die Verbandsspitze auch die Augen zu, weil sie Verständnis für die wirtschaftlichen Probleme der Einrichtungen hatte und weil sie nicht wollte, dass die evangelischen Anbieter aus dem Sozialmarkt gedrängt werden.

Diese Gefahr besteht durchaus. Momentan werden zum Beispiel sechs Einrichtungen in Württemberg mit Notlagenregelungen saniert. Der Druck sei hoch, sagt Beck. Oft kämen nur die Billigsten zum Zug, erklärt er und macht so auch die Politik für die Entwicklung verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende verspricht, jetzt für rechtlich einwandfreie Lösungen etwa durch eine Anpassung der Verbandssatzung zu sorgen. Die betroffenen Träger zeigten sich ferner in ersten Gesprächen bereit, ihre Töchter in den Verband einzugliedern. Sie machen aber einen Abschluss der seit rund zwei Jahren laufenden Tarifverhandlungen zur Bedingung, der sich nun abzeichnet. Die endgültige Entscheidung muss dennoch jeweils auf betrieblicher Ebene fallen. Beck gib sich optimistisch: "Wir sind auf einem guten Weg." Er braucht eine Verständigung auch, um den Schaden zu begrenzen. Ein Ausschluss eines Trägers aus dem Verband, so Beck, sei das letzte Mittel

Von Michael Trauthig, Stugarter Zeitung vom 01.07.2008


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