14. Juli 2008 | | Schlichtung gibt EmpfehlungKommission entscheidet am 30. Juli 2008In der Schlichtung am 12. Juli wurde nach langen Verhandlungen gegen 22.30 Uhr folgende Schlichtungsempfehlung erzielt: überarbeitete Empfehlung der Schlichtungskommission |
Empfehlung der Schlichtungskommission: (überarbeitet Stand 16-07-08) 2008 Die Tabellenentgelte der Entgeltgruppen E1 E4 steigen im Jahr 2008 in zwei Schritten. Zunächst wird der bisherige Betrag zum - 01.08.08 in der Entgeltgruppe E1 um 50
- und in den Entgeltgruppen E 2- E 4 um 25 erhöht (Sockelbetrag)
Im zweiten Schritt werden ebenfalls zum 01.08.08 die neuen Werte um 1,6% erhöht. Für die Entgeltgruppen E 5 E 13 werden die Tabellenentgelte ebenfalls zum - 01.08.08 um 1,6 %, erhöht. Für diese Entgeltgruppen wird kein Sockelbetrag gezahlt.
- 01.09.08 Einmalzahlung für alle von 400 Auszahlung im September mit Option der Verschiebung durch Dienstvereinbarung
2009 - 01.05.09 Erhöhung der Tabellenentgelte:
- E 1 2 %,
- E 2 - 4 2 % + 1,6 %*
- E 5 - 13 2% + 2 %*
* Die 1,6% bzw. die 2% werden als Ausgleich für den Sockelbetrag von 50 gezahlt. 1,6% deshalb, weil diese Entgeltgruppen schon einen Sockel in Höhe von 25 bekommen. Die 2% entsprechen in der Entgeltgruppe 7 etwa 50 . 2010 - 01.01.10 Einmalzahlung 100 mit Option der Verschiebung durch DV
- 01.05.10 Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,3 % für alle
Ostangleichung: Anpassung des Bemessungssatzes für das Entgelt gemäß AVR-Fassung Ost an das Entgelt gemäß AVR-Fassung West Anpassungsschritte und Anpassungszeitraum a) ab dem 01. April 2009 auf 94,00 % b) ab dem 01. Januar 2010 auf 95,00 % c) ab dem 01. Januar 2011 auf 96,00 % d) ab dem 01. Januar 2012 auf 97,00 % e) ab dem 01. Januar 2013 auf 98,00 % f) ab dem 01. Januar 2014 auf 99,00 % g) ab dem 01. Januar 2015 auf 100,00 %
Anrechnung von Tariferhöhungen Allgemeine Tariferhöhungen in diesem Zeitraum werden mit den Anpassungsschritten in der Weise verrechnet, dass sich die auf das Inkrafttreten der Tariferhöhung folgenden Anpassungsschritte gemäß Ziffer 1. nach folgender Maßgabe reduzieren: a) Bei Tariferhöhungen mit einem Abschlussvolumen bis zu 1,5 % um 0,5 Prozentpunkte;
b) bei Tariferhöhungen mit einem Abschlussvolumen größer als 1,5 % um 0,75 Prozentpunkte.
Durch die Verrechnung von allgemeinen Tariferhöhungen ergibt sich eine Differenz zwischen den gemäß Ziffer 3.1 vereinbarten und dem tatsächlich erreichten Anpassungsniveau. Die am 1. Januar 2015 bestehende Differenz zwischen dem vereinbarten Bemessungssatz von 100 % und dem tatsächlich erreichten Bemessungssatz wird in Jahresschritten von je einem Prozentpunkt ab dem 1. Januar 2016 nachgeholt. Dadurch verlängert sich der Anpassungszeitraum entsprechend. Ausschluss der Anrechnung Durch Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission kann von der Verrechnung einer oder mehrerer allgemeiner Tariferhöhungen abgesehen werden. Pflegezulage: Für Mitarbeiter die nach dem 30.07.2008 eingestellt werden, wird die Pflegezulage auf 70 festgelegt, dann jährlich jeweils am 01.07. um 10 abgesenkt. Die Schlichtungsempfehlung wird in der Arbeitsrechtlichen Kommission am 30.07.08 beraten. Wenn die Kommission nichts anderes beschließt, tritt sie in Kraft. Die Schlichtungsempfehlung kann auch von der Mehrheit einer Seite (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer) abgelehnt werden. Empfehlung der Schlichtungskommission als pdf
Zurück
|