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22. August 2008

 

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ARK-RWL einigt sich auf Tariferhöhung

Übernahme des TVöD Abschluss für Diakonie und Kirche

Nachdem in mehreren Sitzungen zunächst ergebnislos über eine Tariferhöhung beraten wurde, hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland - Westfalen - Lippe (ARK-RWL) in ihrer Sitzung am Donnerstag, dem 21.08.2008, einstimmig auf eine Tariferhöhung im Geltungsbereich des BAT-KF bzw. MTArb-KF für die etwa 150.000 Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie in ihrem Bereich verständigt.

Mit diesem Kompromiss haben Dienstgeber und Dienstnehmer in der ARK-RWL gezeigt, dass sie auch unter schwierigen Vorzeichen in der Lage sind, ohne Beteiligung der Schiedskommission zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen, so der vkm  . Dies war gerade zu Beginn der Tarifrunde im April diesen Jahres nicht zu erwarten. Zu weit waren die Vorstellungen damals auseinander. Bis zum Schluss hatten sich die Dienstgeber gegen eine Übernahme der Tabellen des öffentlichen Dienstes zur Wehr gesetzt. Auch die von den Dienstgebern beantragte Aufspaltung der Tabellen für steuerfinanzierte Bereiche einerseits und refinanzierte Bereiche andererseits war lange ein Streitpunkt in den Beratungen. Insbesondere die völlig unzureichende prozentuale Erhöhung mit einer Laufzeit bis ins Jahr 2011 hinein war für die Arbeitnehmerseite völlig unannehmbar. Weiterer Knackpunkt war bis zuletzt die Anhebung um einen festen Sockelbetrag, der in der Summe der beiden Erhöhungsstufen in den unteren Entgeltgruppen zu Steigerungen bis zu 9 % führt.

Mit dem nun erzielten Ergebnis ist es gelungen, das wesentliche Ziel - die Anwendung der Tabellen des öffentlichen Dienstes in Kirche und Diakonie - durchzusetzen, auch wenn die Verschiebung der beiden Erhöhungen gegenüber dem öffentlichen Dienst schmerzhaft ist.

 

Das Ergebnis im Einzelnen:

 

Ab Oktober 2008 werden die Tabellenwerte aller Entgeltgruppen zunächst um 50,00 Euro und danach um 1,6 % erhöht.

Im April 2009 erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung, die für Vollbeschäftigte 225,00 Euro beträgt. Bei Teilzeitkräften wird die Einmalzahlung entsprechend der Arbeitszeit gezahlt.

Ab September 2009 werden die Tabellenentgelte um weitere 4,3 % erhöht.

Arbeitgeber haben künftig die Möglichkeit, den Zahltag auf den letzten Werktag des Monats zu verschieben. Dies kann aber nur im Dezember eines Jahres geschehen, sofern nicht die Jahressonderzahlung nach Abschluss einer Dienstvereinbarung gekürzt wurde.

Die erneut beschlossene Beschäftigungssicherungsordnung - die allerdings nur befristet bis zum 31.12.2009 in Kraft bleibt – ermöglicht den örtlichen Betriebsparteien unter bestimmten Voraussetzungen eine Kürzung der Jahressonderzahlung oder eine Erhöhung der Arbeitszeit ohne Entgeltausgleich. Unter erweiterten Voraussetzungen, die auch eine Tariftreueklausel und die Rechtsprechung des Kirchengerichtshofs aufnimmt, dass Leiharbeitnehmer/innen nur vorübergehend einsetzbar sind, ist jetzt allerdings auch der vollständige Verzicht auf die Jahressonderzahlung ohne Beteiligung der ARK-RWL möglich. Für das ärztliche Personal wurde eine entsprechende Lösung eingearbeitet, da diese zurzeit keine Jahressonderzahlung erhalten.

Die im öffentlichen Dienst bereits zum 01.07.2008 umgesetzte Arbeitszeiterhöhung auf 39,00 Wochenstunden wird im Bereich des BAT-KF erst ab Januar 2010 nachvollzogen. Für nichtärztliches Personal in Krankenhäusern bleibt es - ebenfalls wie im öffentlichen Dienst - bei der bisherigen Arbeitszeit von 38,50 Wochenstunden.

 


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