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08. Oktober 2008

Arbeitnehmervertreter in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der EKD nehmen Stellung zur aktuellen Tarifauseinandersetzung

Verhandlungen gescheitert, keine Zwangsschlichtung

 

Die Tarifrunde 2008 ist gescheitert. Verhandelt wurde über die allgemeine Tarifanhebung und die Angleichung der Entgelte im Tarifgebiet Ost (Ost-Angleichung). Der Schlichterspruch ist von Arbeitnehmerseite abgelehnt worden, weil damit nicht nur eine vollständige Abkopplung von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sondern auch von der Caritas verbunden wäre. Evangelische Erzieherinnen, Altenpflegerinnen und Krankenschwestern dürfen nicht schlechter gestellt werden als ihre Kolleginnen in katholischen oder kommunalen Einrichtungen.

Die Arbeitgeber verfolgen mit der Abkopplung vom öffentlichen Dienst und der Caritas nicht nur eine Absenkung des Tarifniveaus diakonischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie leiten damit die Absenkung des Lohnniveaus im gesamten Sektor der sozialen Arbeit ein. Dieses hätte fatale Folgen auch für alle, die Leistungen der Sozial- und Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen. Ohne angemessene Bezahlung sinkt die Qualität.

Zudem spalten sie mit ihrer Forderung nach deutlichen Lohnerhöhungen für die Besserverdienenden in den hohen Entgeltgruppen und geringen Lohnzuwächsen in den unteren Entgeltgruppen die Belegschaften und verletzen damit in eklatanter Weise die ethischen Grundsätze der Diakonie.

Das Verhalten der Arbeitgeber belegt, dass die Inanspruchnahme der „Dienstgemeinschaft“ und die Behauptung, Tariffragen im Wege des Konsens regeln zu wollen, nicht ernst gemeint sind. Es geht ihnen vielmehr ausschließlich darum, ihre ökonomischen Interessen durchzusetzen. Sie nutzen dabei ihre strukturelle Überlegenheit im sogenannten 3. Weg schamlos aus. Damit haben die Arbeitgeber der Arbeitsrechtlichen Kommission die Geschäftsgrundlage entzogen.

Die Arbeitnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission begrüßt es deshalb, dass die Gewerkschaft Ver.di den Verband diakonischer Dienstgeber Deutschlands (VdDD), den Arbeitgeberverband der Diakonie, zu Tarifverhandlungen aufgefordert hat. Sie verurteilt die Einschüchterungsversuche des VdDD, der durch Androhung von arbeitsrechtlichen Schritten das durch die Verfassung garantierte Streikrecht der Beschäftigten rechtswidrig einzuschränken versucht.

Leider verweigert der VdDD Tarifverhandlungen mit Ver.di. In einer Stellungnahme behauptet der VdDD, die Auseinandersetzung in der ARK befinde sich in der 2. Stufe der Schlichtung. Diese Ansicht ist falsch! Die 2. Stufe der Schlichtung ist nicht wirksam angerufen worden. Die Arbeitgeber der Diakonie, allen voran der VdDD, versuchen vielmehr durch eine rechtswidrige Zwangsschlichtung ihre strukturelle Überlegenheit weiter auszunutzen.

Die Arbeitnehmerseite der ARK hofft, dass die legitimen und legalen Aktionen der Beschäftigten (und dazu gehören auch Warnstreiks) zum Erfolg führen. Erfolg bedeutet, dass die Einkommenssteigerungen der Beschäftigen in der Diakonie genauso ausfallen wie im öffentlichen Sozial- und Gesundheitsdienst und bei der Caritas.

Kassel, 08.10.2008

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