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15. Oktober 2008

 

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EvK marschiert zur nächsten Instanz

Arbeitsgericht Herne weist Krankenhaus-Klage gegen Tarifübernahmebeschluss im BAT-KF ab

 

Es kam wie erwartet: Das Arbeitsgericht Herne hat die Klage einer Prozessgemeinschaft unter Federführung der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel (EvK) gegen den jüngsten Tarifübernahmebschluss im Bereich des Diakonischen Werkes und der Evangelischen Landeskirche für unzulässig erklärt. Während die Rechtsvertretung der EvK-Gemeinschaft Revision ankündigte, übte der Vorstand des Diakonischen Werkes Westfalen, Günther Barenhoff, zum Schluss der Verhandlung harsche Kritik an EvK-Geschäftsführer Heinz-Werner Bitter.

 

Der EvK-Geschäftsführer hatte die Klage gegen den Tarifbeschluss der arbeitsrechtlichen Schiedskommission, datiert vom 22. Oktober 2007 (siehe Meldung), initiiert. 24 Krankenhäuser hatten sich anfangs der Prozessgemeinschaft angeschlossen, bis zum gestrigen Kammertermin war die Gruppe der streitwilligen allerdings erheblich geschrumpft. Selbst EvK-Anwältin Heinke Hochweller (Köln) wusste dem Gericht ad hoc nicht mitzuteilen, wie viele Mitglieder die Prozessgemeinschaft noch zählt. Sie schätzte die Zahl schließlich auf "sieben oder acht", auf Seiten der Beklagten ging man von zwei, maximal drei aus.

Dies war allerdings nur eine bemerkenswerte Randnotiz bei der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, bei der es dem Krankenhaus darum ging, den seinerzeitigen Schlichterspruch im Tarifstreit anzufechten, weil er

a) einseitig die Interessen der Arbeitnehmerseite abbilde und

b) viele der ohnehin notleidenden Krankenhäuser finanziell weiter in die Enge treibe.

Aber, und diese Frage stellte Richterin Nadja Große-Wilde direkt nach wenigen Minuten im Verhandlungssaal: Ist ein Tarifbeschluss, der nach Kirchenrecht der Landessynode bindend ist, überhaupt vor einem staatlichen Gericht anfechtbar? Ihrer Ansicht nach ist er es nicht, weil es sich um eine "abschließende, innerkirchliche Regelung" handele. Sie wies die Klage (Streitwert: 5 Mio Euro) ab.

EvK-Anwältin Hochweller kündigte an, den weiteren Instanzenweg gehen zu wollen. Noch nie allerdings hat selbst ein Landesarbeitsgericht die spezielle Frage der Gerichtsbarkeit von arbeitsrechtlichen Regelungen der Kirche geklärt. Und Richterin Große-Wilde bekundete ihren Zweifel, ob dies möglich sein wird.

Die Beklagten, das Diakonische Werk und die Ev. Landeskirche, zeigten sich damit zufrieden. Günther Barenhoff ließ es sich als Vorstand des Diakonischen Werkes Westfalen, dessen Mitglied die Evangelische Krankenhausgemeinschaft ist, nicht nehmen, die Klage aufs Schärfste zu kritisieren. Es könne ja sein, dass sich ein Krankenhaus durch den Tarifbeschluss besonders belastet sehe, eine Klage gegen den Verband sei aber einmalig.

Barenhoff warf dem nicht anwesenden EvK-Geschäftsführer Bitter vor, mit der Klage in doppelter Hinsicht einen falschen Weg zu beschreiten: Einerseits habe die Finanzmisere der Krankenhäuser politische Ursachen, gegen die man auch "politisch Druck" machen müsse, anstatt einen Konflikt mit den Beschäftigten zu suchen. Andererseits sähen die Arbeitsrechtsregelungen der Landessynode durchaus Möglichkeiten vor, hausintern Notlagentarife mit der Mitarbeitervertretung zu vereinbaren. Barenhoff: "Wenn Herr Bitter in der Vergangenheit ein vertrauensvolleres Verhältnis zu Mitarbeitern gehabt hätte, hätte er mit ihnen eine Regelung finden können, die anderswo auch gelungen ist."

23.09.2008, Von Mirco Stodollick, www.derwesten.de

 


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