24. November 2008
| | Stiftung vorm Rausschmiss Caritasverband will sich vom Fritzlarer Hospital trennen, weil es "nicht kirchlich" ist |
Fritzlar. Die Fritzlarer Hospitalstiftung steht kurz vor einem Rausschmiss: Der Caritasverband für die Diözese Fulda will die Einrichtung mit Krankenhaus und Altenpflege los werden. Grund: Die Kirchlichkeit wird verneint. In einem Brief an den Vorsitzenden des Stiftungskuratoriums, den katholischen Stadtpfarrer Conrad, weist die Caritas darauf hin, dass das kirchliche Arbeitsgericht in Fulda "die Kirchlichkeit ... verneint hat".  | | Quelle: www.hna.de vom 14.11.2008 - Rubrik: Fritzlar-Homberg
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Hintergrund war ein Prüfungsverfahren, in dem es um die Wahl eines Mitgliedes der Fritzlarer Stiftung in ein Caritasgremium ging. Unabhängig von diesem Gerichtsurteil aber laufe das Ausschlussverfahren gegen die Stiftung weiter, schrieb Caritasdirektor Markus Juch. Für die 480 Mitarbeiter der Stiftung und für die Patienten habe das keine Auswirkungen, betonte die Geschäftsführerin der Stiftung, Barbara Gawliczek. Es gehe um die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), die etwa vergleichbar mit einem Tarifvertrag sind. Und es gehe um den Einfluss der Kirche, der bei der Stiftung nicht bestehe. Der stellvertretende Vorsitzende des kirchlichen Arbeitsgerichts, Jürgen Wölflein (Marburg), sagte uns auf die Frage, ob das Gericht die Kirchlichkeit verneint habe: "Nicht so explizit, aber indirekt schon. Unsere Auffassung ist, dass es sich bei der Stiftung nicht um eine kirchliche Einrichtung im Rechtssinne handelt." Und: "Wichtig für die Kirchlichkeit ist der beherrschende Einfluss der Kirche. Die Kirche muss das Sagen haben. Das ist hier nicht der Fall." Stimmt, sagt Gawliczek. Aufsichtsbehörde für die Stiftung sei der Regierungspräsident und nicht der Bischof. "Aber das war schon immer so." Im Zusammenhang mit seinem Ausschlussverfahren hielt sich der Caritasverband bedeckt. "Ob ein Ausschlussgrund vorliegt, kann noch kein Mensch sagen", erläuterte Vorstandsmitglied Malte Crome auf unsere Anfrage. Erst müsse die Stiftung Stellung nehmen, damit auch ihr Standpunkt berücksichtigt werden kann. Und: "Der Ausgang ist offen." Wenn jedoch das Urteil des Arbeitsgerichts rechtkräftig werde, "dann würden wir das bei unserer Entscheidung berücksichtigen müssen". Die Stiftung will den Ausschluss, so es denn so weit kommt, akzeptieren. Geschäftsführerin Barbara Gawliczek, zugleich Verwaltungsdirektorin des Krankenhauses, sagte, Ziel des zweitgrößten Arbeitgebers in Fritzlar sei, das Hospital mit seinen angeschlossenen Einrichtungen zu erhalten. Die Caritas habe ihren geplanten Ausschluss unter anderem damit begründet, dass ihre Arbeitsvertragsrichtlinien nur bedingt von der Stiftung angewendet werden. Würden sie uneingeschränkt angewendet, entstünden allein für dieses und nächstes Jahr Mehrkosten von 1,5 Millionen Euro. Gawliczek: "Das wäre wirtschaftlich untragbar und sogar existenzgefährdend." Bis heute seien keine roten Zahlen geschrieben und in 15 Jahren sei nur eine einzige betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen worden. Durch die Gründung von zwei Tochtergesellschaften seien jedoch hundert neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Von Reinhard Berger Beschäftigte: 480, davon im Hospital: 200 Weitere Unternehmen: Altenheim St. Elisabeth, Kurzzeitpflege Vita comunis gGmbH, ambulante Pflege "Wir für Sie" (mit Maltesern), Dienstleistungsgesellschaft "Service plus" GmbH.
Der Ausschluss und seine Folgen: Mitarbeiter haben nichts zu befürchten 1. Rechtsform: Die Fritzlarer Hospitalstiftung bleibt eine gemeinnützige Stiftung privaten Rechts. Ein Ausschluss aus dem Caritasverband der Diözese Fulda wirkt sich etwa so aus, als würde ein Unternehmen, zum Beispiel eine GmbH, den Unternehmerverband verlassen. Die Mitgliedschaft in der Caritas soll lediglich die Nähe zur Kirche und die Gemeinnützigkeit dokumentieren. 2. Mitarbeiter: Für sie hat der Ausschluss keine Konsequenzen, weil sie Einzelarbeitsverträge haben. Daran soll nicht gerüttelt werden. Tariferhöhungen (= Gehaltserhöhungen) werden voll umgesetzt. 3. Arbeitsvertragsrichtlinien: Seit acht Jahren werden die AVR nicht in allen Bereichen der Fritzlarer Stiftungsunternehmen angewendet: bei der Service plus GmbH und bei der Vita Comunis gGmbH nicht. Bei allen Stiftungsmitarbeitern werden sie voll und ganz erfüllt. 4. Patienten: keine Veränderungen. Die Qualität bleibt erhalten, der christliche Geist wird weiterhin in den Stiftungseinrichtungen gepflegt. Die Unternehmen bleiben dem christlichen Menschenbild verpflichtet. 5. Kirchlichkeit: Ein Durchgriffsrecht des Bischofs gibt es seit 860 Jahren nicht, seitdem die Stiftung besteht. Es handelt sich um eine weltliche Stiftung, die der Aufsicht des Regierungspräsidenten unterliegt. Daher haben Bischof und Caritasverband keinen Einfluss. Die Antworten im HNA-Gespräch gab Barbara Gawliczek, Geschäftsführerin der Hospitalstiftung zum heiligen Geist in Fritzlar.
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