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26. November 2008

 

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Mindestlohn in der Pflege vor dem Durchbruch! (?)

Einigung auf Pflege-Mindestlohn wahrscheinlich

Die Koalition arbeitet an Vereinbarungen über einen Mindestlohn in der Pflege. Am 27. November soll die Entscheidung fallen. Eine Einigung ist wahrscheinlich. Die kirchlichen Anbieter sollen mit ins Boot geholt werden. So meldet der evangelische Pressedienst in epd sozial Nr 47.

 

Von Bettina Markmeyer

Berlin (epd). Die Koalition arbeitet an Vereinbarungen über einen Mindestlohn in der Pflege. Am 27. November soll die Entscheidung fallen. Eine Einigung ist wahrscheinlich. Die kirchlichen Anbieter sollen mit ins Boot geholt werden.

Politisch ist ein Mindestlohn in der Pflege unstrittig, SPD und Union wollen ihn gleichermaßen. Die Umsetzung indes ist schwierig, weil die größten Anbieter in der Altenpflegebranche die kirchlichen Wohlfahrtsverbände sind. Diakonie und Caritas fallen aber nicht unter das Tarifrecht, sondern schließen eigene Vereinbarungen ab. Das wird bei der Einführung eines Branchen-Mindestlohns zum Problem.

Denn entscheidend für die Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, über das Branchen-Mindestlöhne durchgesetzt werden können, ist die Tarifbindung der Beschäftigten. Nur wenn sie über 50 Prozent liegt, kann eine Branche ins Entsendegesetz aufgenommen werden. Dies ist nach internen Berechnungen von Ver.di, dem Bundesarbeitsministerium und den Verbänden nur der Fall, wenn die Kirchen mit im Boot sind. Sie beschäftigen doppelt so viele Mitarbeiter, wie bei allen anderen Pflege-Anbietern tarifgebunden arbeiten. Ohne sie läge die Tarifbindung unter 20 Prozent.

Nach der jüngsten Pflegestatistik arbeiteten 2005 mehr als 700.000 Menschen in Pflegediensten und ?heimen. Die Aufnahme der stationären und ambulanten Altenpflege, der ambulanten Krankenpflege sowie der Haushaltshilfen ist Ende März vom Arbeitgeberverband AWO Deutschland, den kommunalen Arbeitgeberverbänden (VKA), und Ver.di beantragt worden. Die Volkssolidarität und die Mitarbeitergremien der Caritas hatten sich dem Antrag angeschlossen. Diakonie und die Arbeitgeberseite der Caritas lehnten einen Branchen-Mindestlohn zunächst ab.

Inzwischen kann sich die Caritas einen Mindestlohn für ungelernte Pflegekräfte in Höhe ihres Tariflohns vorstellen. Sein Verband werde sich "einer guten Lösung nicht verweigern", sagte der Leiter des Hauptstadtbüros der Caritas, Mario Junglas, dem epd in Berlin. Mindestens 9,57 Euro pro Stunde sollen demnach in der Pflegebranche gezahlt werden. Das wären zwei Euro mehr als der vom DGB geforderte gesetzliche Mindestlohn von 7,50 Euro.

Dass dafür das kirchliche Arbeitsrecht dem Tarifrecht gleichgestellt wird, wie es die Caritas angestrebt hatte, ist politisch ausgeschlossen. "Dagegen würden wir Sturm laufen", sagt Ellen Paschke, die im Ver.di-Bundesvorstand für die Pflegebranche zuständig ist. Auch Union und SPD wollen die Kirchen zwar für einen Pflege-Mindestlohn ins Boot holen, nicht aber die Trennung von kirchlichem Arbeitsrecht und Tarifrecht antasten. Alle Seiten sind indes zuversichtlich, dass man sich bis zum 27. November auf ein Verfahren einigen wird und der Mindestlohn für die Pflegebranche kommt.

Er könnte deutlich höher ausfallen als 7,50 Euro pro Stunde. Zumindest wenn die Branche einer Empfehlung folgt, die zwar nicht verbindlich ist, aber dennoch Wirkung entfaltet, weil sie von Vertretern aller maßgeblichen Verbände und politischen Akteure in der Pflegebranche ausgesprochen worden ist.

Bei einem Treffen im Bundesgesundheitsministerium im September, an dem Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der privaten Pflegedienste, der zuständigen Ministerien, der Bundesagentur für Arbeit und der Krankenkassenverbände teilgenommen haben, ist eine Empfehlung für die Entlohnung der Pflegehelfer ausgesprochen worden, die sich in Altenheimen um demenzkranke Patienten kümmern sollen. Sie sollen zwischen 9,50 und elf Euro in der Stunde verdienen, etwa soviel wie Altenpflegehelfer. Die zusätzlichen Betreuer für Demenzkranke in Heimen sind sind auf Vorschlag von Ministerin Ulla Schmidt (SPD) mit der Pflegereform beschlossen worden und werden vollständig von den Pflegekassen bezahlt.

Die Empfehlung für die Entlohnung der Pflegehelfer für Demenzkranke könnte einer Vorentscheidung über die Höhe eines Pflege-Mindestlohns gleichkommen. Der faktische Vorbildcharakter einer solchen Empfehlung sei groß, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.


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